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Hund jagt Reh: Hundehalterin erneut in Dillingen vor Gericht

Wertingen/Dillingen

Hund reißt Reh: Halterin in Dillingen vor Gericht

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    Eine 64-jährige Hundehalterin musste sich jetzt wegen Jagdwilderei und eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor dem Amtsgericht in Dillingen verantworten.
    Eine 64-jährige Hundehalterin musste sich jetzt wegen Jagdwilderei und eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor dem Amtsgericht in Dillingen verantworten. Foto: Julia Motschmann (Archivbild)

    Weil ihr Hund bei Wertingen ein Reh gerissen und getötet hatte, stand eine 64-jährige Halterin wegen Jagdwilderei und eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in Dillingen vor Gericht.

    Ein Hund der Halterin hat auch schon ein Kind gebissen

    Es war nicht das erste Mal, dass die Frau sich wegen ihrer Hunde vor dem Dillinger Amtsgericht verantworten musste. Bereits zweimal biss eines der Tiere andere Menschen, darunter auch ein Kind, weil die Halterin sie nicht unter Kontrolle hatte. Auch bei dem jüngsten Vorfall, der sich im Januar nahe Wertingen ereignet hatte, war der Hund nicht angeleint. Der Förster hatte die Frau bereits mehrfach auf die Pflicht, Hunde im Jagdgebiet an die Leine zu nehmen, hingewiesen.

    Frei laufende Hunde stellen für Wildtiere eine immense Stresssituation dar, die nicht selten tödlich endet. In Bayern dürfen wildernde Hunde daher unter bestimmten Auflagen sogar erschossen werden. Laut dem Dillinger Amtsgericht hetzte der Hund das Reh und tötete es mit mehreren Bissen. Da das Reh durch den Hundeangriff nicht sofort verendete und dem Tier somit erhebliche und lang anhaltende Schmerzen zugefügt wurden, umfasste die Anklage neben der Wilderei auch den Straftatbestand der Tierquälerei gemäß dem Tierschutzgesetz.

    Dass in diesem Fall von Jagdwilderei gesprochen wird, hat einen juristischen Hintergrund: Wild lebende Tiere, wie Rehe in freier Natur, gelten rechtlich als herrenlos. Werden sie illegal getötet, greift das Jagdrecht. Anders verhält es sich bei Tieren in Gehegen oder klassischen Haustieren: Diese unterliegen dem Eigentum, weshalb deren Tötung durch einen Hund als Sachbeschädigung gewertet würde.

    Mildes Urteil: Angeklagte bezieht Bürgergeld

    Verteidiger Lukas Hödl-Scupin legte zunächst Einspruch gegen das Verfahren ein. Nach seiner Ansicht sei eine vorsätzliche Handlung nicht gegeben. Auf Anraten des Staatsanwalts legte die Angeklagte dann aber nur Einspruch gegen die Tagessatzhöhe, nicht gegen den Straftatbestand ein und einigte sich mit der Staatsanwaltschaft auf eine Geldstrafe von 900 Euro. Die 60 Tagessätze fielen mit je 15 Euro vergleichsweise milde aus, weil die Frau Bürgergeld bezieht. Auch im anderen vergangenen Verfahren einigte man sich auf die gleiche Strafe, dort allerdings für eine fahrlässige Körperverletzung.

    Richterin Andrea Eisenbarth fand zum Abschluss deutliche Worte. Sie appellierte eindringlich an die 64-Jährige, ihre Hunde künftig unter Kontrolle zu bringen und sie außerhalb des eigenen Grundstücks nicht mehr ohne Leine frei laufen zu lassen. Sollte es zu einem weiteren Vorfall kommen, drohen der Halterin drastischere Konsequenzen. Neben weiteren empfindlichen Strafen steht als letztes Mittel ein Verbot der Haltung von Hunden im Raum.

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