Achtung, rutschig: Wenn Herbstlaub auf dem Radweg liegt
Plus Wer ist zuständig, dass die Wege frei sind und welche Versicherung greift bei Unfällen? Wir haben Experten im Landkreis Dillingen gefragt.
Der goldene Oktober und auch der frühe November bieten sich noch gut an für eine Fahrradtour. Beim Radeln durch die heimische Natur kann man noch schnell die letzten Sonnenstrahlen erhaschen, bevor es dann völlig in den dunklen Winter geht. So schön die bunten Bäume auch aussehen, auf dem Boden birgt das nasse Laub Gefahren, denn gerade in Kurven kann es dann für Radfahrer rutschig werden. Das hat auch eine Leserin unserer Zeitung festgestellt. Brigitte Steinle war mit dem Rad von Schabringen nach Wertingen unterwegs und gerade an der Egau–Brücke waren die Kurven eine Herausforderung. Aber wer ist eigentlich dafür zuständig, dass diese Wege befahrbar sind?
Auf öffentlichen Wegen sind Gemeinden gefragt
Der „Straßenbaulastträger“, informiert Thomas Strehler vom Landratsamt Dillingen. Das heißt: für Staatsstraßen der Freistaat Bayern, Kreisstraßen der Landkreis und bei Gemeindeverbindungsstraßen die jeweilige Gemeinde. Freistaat und Landkreis hätten allerdings die Verkehrssicherungspflicht für „straßenbegleitende Geh- und Radwege“ auf die Gemeinden übertragen. Auf öffentlichen Wegen sind also die Gemeinden für die Begeh- beziehungsweise Befahrbarkeit verantwortlich.
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