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  3. Landkreis Dillingen: Mann beleidigt in Dillingen Polizisten – auch vor Gericht ist er uneinsichtig

Landkreis Dillingen
05.10.2022

Mann beleidigt in Dillingen Polizisten – auch vor Gericht ist er uneinsichtig

Ein 55-jähriger Landkreisbürger musste sich jetzt vor dem Dillinger Amtsgericht verantworten. Der Mann hatte Polizisten bei einer Verkehrskontrolle beleidigt und gefilmt.
Foto: Andreas Zidar (Symbolbild)

Plus Ein 55-Jähriger beleidigt bei einer Verkehrskontrolle Polizisten und nimmt ein Video auf. Vor dem Dillinger Amtsgericht ärgert er sich vor allem über die Beamten.

Als dem 55-Jährigen im Prozess am Dillinger Amtsgericht seine Anklage vorgelesen wird, antwortet dieser kurz angebunden mit "Das stimmt so nicht". Auf die Nachfrage des Richters Richard Wagner schildert er die Ereignisse ausführlicher. Er sei in seinem Wagen in Dillingen auf eine Kreuzung zugefahren, als ihm ein entgegenkommender Streifenwagen der Polizei so ins Auto leuchtete, dass er geblendet wurde. Dadurch hätten sich die Polizisten strafbar gemacht, denn er habe wegen des hellen Lichts nichts gesehen und habe somit ihretwegen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit dargestellt.

Der Angeklagte sagt, er sei geblendet worden

Die Polizisten seien dann umgedreht und hinter ihm an der Ampel gestanden. Der Mann aus dem Landkreis Dillingen gibt zu, dass er sie daraufhin mit "Verpisst euch!" beleidigt habe, sehe das aber als gerechtfertigt an, nachdem sie ihn geblendet hätten. Als er dazu aufgefordert wurde, seinen Führerschein und Fahrzeugschein auszuhändigen, hielt der 55-Jährige diese nur an die Scheibe, die er einen kleinen Schlitz geöffnet hatte. Er sei der Meinung gewesen, dass es reichen würde, wenn die Polizisten alles lesen können, und weigerte sich, die Papiere herauszugeben, wie von einem Beamten gefordert. Der Polizist kontrollierte weiter, ob er ein Warndreieck und Verbandskasten im Auto hatte. Das kommentierte der Angeklagte mit den Worten: "Die wollten irgendwas finden, womit sie mich drankriegen können." Im Gegenzug habe er den Dienstausweis des Polizisten sehen wollen, den er schließlich zeigen müsse, da sonst "jeder Kasper in einem Polizeikostüm vom Fasching" ihn zu einer Kontrolle rausziehen könnte. An dieser Stelle seiner Ausführungen widerspricht ihm Richter Wagner verärgert.

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