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Landkreis Dillingen: Wird der Storch im Landkreis Dillingen zum Problem?

Landkreis Dillingen

Wird der Storch im Landkreis Dillingen zum Problem?

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    In Gundelfingen und Höchstädt gibt es bereits Storchenkolonien. Auch in anderen Städten könnten welche entstehen. Wenn Störche an unpassenden Stellen anfangen, ein Nest zu bauen, sollte man schnell handeln, so zum Beispiel mit entsprechenden Vorrichtungen.
    In Gundelfingen und Höchstädt gibt es bereits Storchenkolonien. Auch in anderen Städten könnten welche entstehen. Wenn Störche an unpassenden Stellen anfangen, ein Nest zu bauen, sollte man schnell handeln, so zum Beispiel mit entsprechenden Vorrichtungen. Foto: Anton Burnhauser/Karl Aumiller (Archivbilder)

    Der Weißstorch-Bestand in Schwaben hat in den letzten Jahrzehnten erheblich zugenommen. Einer der Siedlungsschwerpunkte ist der Landkreis Dillingen mit aktuell 37 Brutpaaren. Das meldet das Dillinger Landratsamt. Für den Artenschutz sei das erfreulich, für private Hausbesitzer jedoch oft ein Problem.

    Mit der Zahl der Störche wuchs nämlich auch die Zahl der Brutkolonien. Die entstehen laut Landratsamt vor allem in größeren Orten. In Höchstädt und Gundelfingen gibt es bereits Kolonien, also Orte mit mehr als vier Brutpaaren. In Lauingen, Dillingen und Wertingen müsse „jederzeit mit einer Koloniebildung gerechnet werden“. „Außerdem ist in den bestehenden Kolonieorten Gundelfingen und Höchstädt zu erwarten, dass weitere brutplatzsuchende Störche angezogen werden“, so das Landratsamt. Solche unerfahrenen Erstbrüter versuchen häufig an ungeeigneten Stellen einen Nestbau, etwa auf Erkern oder blanken Firsten, insbesondere aber auf noch beheizten Kaminen.

    Störche und ihre Nester sind geschützt und dürfen nicht einfach entfernt werden

    Dies führe vielfach zu erheblichen Problemen. Vor allem in eng bebauten Innenstädten würden Reinigungsarbeiten erschwert und bei überbauten Kaminen könnten Heizungen und Öfen oft nicht mehr betrieben werden, so das Landratsamt. Der Weißstorch zählt zu den streng geschützten Arten. Sein Nest genießt Bestandsschutz, sobald ein Brutversuch stattgefunden hat. Ohne artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung (zuständig ist die Regierung von Schwaben als höhere Naturschutzbehörde) dürfen Horste auch im Winterhalbjahr nicht entfernt werden, da die Störche viele Jahre lang immer wieder auf ihre angestammten Nester zurückkehren. Anders verhalte es sich, wenn noch kein Nest vorhanden ist und Störche mit einem neuen Nestbau beginnen, was frühestens ab Mitte Februar geschieht.

    „Abweiser“ müssen angebracht werden, bevor ein fertiges Nest besteht

    Dagegen könne man sich allerdings schützen, ohne gegen das Artenschutzrecht zu verstoßen. Kann an einem Standort ein Horst nicht geduldet werden, gilt es rasch zu handeln: Das Nistmaterial muss, so schreibt das Landratsamt, umgehend beseitigt und anschließend sofort ein wirksamer „Abweiser“ angebracht werden. Je weiter die Brutsaison bereits fortgeschritten ist, desto schwieriger werde aus rechtlichen Gründen die Beseitigung eines Nestbaus. „Solche Maßnahmen müssen rechtzeitig vor einem möglichen Brutbeginn ergriffen werden“, schreibt das Amt. Gemeindeverwaltungen und die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt böten hierzu beratende Unterstützung an.

    Sollte es trotz allem zu einem ungewollten Nestbau mit anschließender Brut kommen, könne nach Ende der Brutsaison unter bestimmten Voraussetzungen eine Umsiedlung an einen unproblematischen Standort in Betracht kommen. Hierzu ist eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung der höheren Naturschutzbehörde nötig. Allerdings wird das Finden eines geeigneten Ersatzstandorts zunehmend schwieriger und muss mit den Naturschutzbehörden abgestimmt werden. Um hier bürgernah besser unterstützen zu können, soll behördlicherseits ein Netzwerk etabliert werden, insbesondere im Bereich der Koloniestandorte.

    Hausbesitzer und Mieter sollten zwischen Februar und Mai wachsam sein

    Sofern Hausbesitzer ihr Dach als Ersatzstandort für ein Storchennest zur Verfügung stellen wollen, wird um Kontaktaufnahme zur zuständigen Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung, der unteren Naturschutzbehörde oder der Regierung von Schwaben gebeten. Aus Sicht der Naturschutzbehörden haben sich die Weißstorchbestände mittlerweile erholt, sodass eine aktive Förderung der Art nicht mehr notwendig ist. Daher ist seitens der Gebäudebesitzer und ebenso der Mieter in der Zeit von Mitte Februar bis Anfang Mai erhöhte Wachsamkeit geboten, wenn die Weißstörche an problematischen Stellen mit dem Nestbau beginnen. (AZ)

    Info: Kontakt zur Unteren Naturschutzbehörde erhalten Sie unter naturschutz@landratsamt.dillingen.de. Bei der Oberen Naturschutzbehörde ist Rebecca Müller (Rebecca.Mueller@reg-schw.bayern.de; Tel.: 0821/327-224) zuständig.

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