Ein Verkehrsunfall hat sich am Sonntag in Syrgenstein ereignet. Ein 71-jähriger Rennradfahrer zog sich dabei Verletzungen zu. Kurz nach 19 Uhr wollte der Mann mit seinem Rennrad aus der Giengener Straße kommend die Staatsstraße 2025 überqueren.
Der 18-jährige Autofahrer hatte Vorfahrt
Dabei kollidierte der Radler nach Angaben der Polizei mit dem Auto eines vorfahrtsberechtigten 18-Jährigen, der auf der Staatsstraße in Richtung Nattheim unterwegs war. Der 71-Jährige erlitt leichte Verletzungen. Eine medizinische Versorgung vor Ort war nicht erforderlich.
Der Sachschaden liegt bei 1800 Euro
Am Auto und am Rennrad entstand ein Gesamtunfallschaden von etwa 1800 Euro. (AZ)
Radfahrer haben immer Vorfahrt! Sie dürfen alle entsprechenden Verkehrsschilder missachten. Außerdem dürfen sie sich mit Stinkefinger oder anderen eindeutigen Gesten bei den Autofahrern bedanken. Für die Autofahrer gilt dann §1 der StVO, für den Fahrradfahrer dagegen nicht - siehe entsprechende Gerichtsurteile. (in diesem Bericht wurden keine polizeilichen Maßnahmen bekannt gegeben)
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