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Urkundenfälschung: Gericht verurteilt Steuerberater ohne Zulassung zu Geldstrafe

Dillingen

Er hatte kein Examen: Mann führte Steuerberaterkanzlei einfach weiter

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    Laut den Schilderungen vor Gericht war der Angeklagte selbst froh, als der Schwindel ans Licht kam. Offenbar hat er selbst unter dem Leistungsdruck gelitten.
    Laut den Schilderungen vor Gericht war der Angeklagte selbst froh, als der Schwindel ans Licht kam. Offenbar hat er selbst unter dem Leistungsdruck gelitten. Foto: Dominik Bunk (Symbolbild)

    Weil er die Steuerkanzlei seines verstorbenen Vaters unrechtmäßig weitergeführt hatte, ist ein 43-jähriger Mann aus dem Landkreis Dillingen wegen Urkundenfälschung verurteilt worden. Bei einer Verhandlung am Dillinger Amtsgericht kam die ungewöhnliche Geschichte ans Licht. Wie aus der Anklageschrift und den Zeugenaussagen hervorging, führte der Angeklagte das Geschäft seines Vaters nach dessen Ableben fort, obwohl er die erforderlichen Steuerberaterexamen nicht vorweisen konnte. Statt den Betrieb einzustellen und die Mandanten zu informieren, täuschte er über seine fehlende Zulassung hinweg und manipulierte Dokumente. Ein Vorgehen, das ihn nun viel Geld kosten wird.

    Zu Beginn suchte der Angeklagte noch eine Treuhandschaft – und wurde fündig. Deshalb führte eine Frau das Amt für eine befristete Zeit von drei Jahren weiter. Doch nach dem Jahr 2022 wandelte der Angeklagte die Kanzlei in ein Buchhaltungsbüro um. Faktisch arbeitete er jedoch weiterhin als vollumfänglicher Steuerberater für die Klienten seines Vaters, wie das Amtsgericht Dillingen festhält. Um Einsprüche gegen Steuerbescheide und andere Dokumente beim Finanzamt einzureichen, für die ihm die rechtliche Befugnis fehlte, fälschte er den Namen und die Unterschrift seiner ehemaligen Treuhänderin. Das Gericht sah dies in 35 Fällen im Zeitraum vom April 2023 bis September 2025 als erwiesen an.

    „Kein Schaden für die Klienten“

    Bei der Verhandlung zeichnete sich das Bild eines Mannes ab, der überfordert war und angab, aus reiner Verzweiflung gehandelt zu haben. Er habe an Burn-out gelitten und die Kanzlei nur den langjährigen Kunden zuliebe weiterbetreiben wollen, so der Angeklagte. Was ihm half, waren die Zeugenaussagen des Polizisten, der im Fall ermittelt hat. Er sagte, dass der 43-Jährige äußerst kooperativ gewesen sei. Und er habe geradezu erleichtert gewirkt, als der Betrug aufgeflogen war. Auch auf der Anklagebank zeigte sich der Mann geständig.

    Beim zuständigen Finanzamt hatte man bereits seit Längerem Widersprüche bemerkt und Vorahnungen gehegt. Da jedoch eine konkrete Handhabe fehlte, konnten die Beamten nicht sofort aktiv werden. Erst als die ehemalige Treuhänderin vom Finanzamt eine Nachfrage zu ihrer gültigen Geschäftsadresse erhielt, kamen die Machenschaften zutage. Offenbar hatte sie nicht gewusst, dass ihr Name jahrelang für die Dokumente missbraucht worden war. Deshalb ging sie vors Gericht. Es habe sich „wie ein Einbruch in die eigene Wohnung“ angefühlt, schilderte sie. Gleichzeitig brach sie jedoch eine Lanze für den Angeklagten und lobte seine Arbeit: Er sei „super gewesen“ und an seiner Kompetenz habe es nicht gemangelt. Nur hat eben seine Zulassung gefehlt.

    Sein Anwalt legte entsprechend ein gutes Wort für ihn ein: Für die Klienten des 43-Jährigen sei kein Schaden entstanden und sie hätten im Gegenteil sogar von seiner Betreuung profitiert. Außerdem habe sich der Angeklagte an dem Geschäft nicht bereichert. Er gab an, sein Einkommen hauptsächlich durch die Arbeit in einer Bäckerei verdient zu haben. Er selbst habe seine Kunden nicht abgerechnet.

    „Völlig unnötig“

    Besonders tragisch an dem Fall: Die Straftaten wären leicht zu vermeiden gewesen. „Völlig unnötig“, nannte die zuständige Richterin die Urkundenfälschungen in ihrer Urteilsbegründung. Wenn er schon ohne Zulassung arbeitete, hätte er die Einsprüche gegen die Steuerbescheide auch einfach von seinen Kunden selbst unterschreiben lassen können, statt die Unterschrift von der Treuhänderin zu fälschen, so die Richterin. Am Ende steht ein klares Urteil: Für 35 Fälle der Urkundenfälschung muss der 43-Jährige eine Geldstrafe von 24.300 Euro zahlen.

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