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72-Jährige kracht mit Auto in Monheim gegen vier Gebäude

Monheim

Autofahrerin beschädigt bei Irrfahrt vier Gebäude in Monheim

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    Eine Rentnerin ist mit ihrem Auto in Monheim gegen vier Häuser geprallt.
    Eine Rentnerin ist mit ihrem Auto in Monheim gegen vier Häuser geprallt. Foto: Daniel Vogl, dpa (Symbolbild)

    Eine Rentnerin, die offenbar durch ein akutes gesundheitliches Problem orientierungslos war, ist mit ihrem Auto völlig unkontrolliert durch Monheim gefahren. Die 72-Jährige baute nach Angaben der Polizei mehrere Unfälle und prallte gegen vier Häuser. Der Sachschaden ist beträchtlich. Eine aufmerksame Passantin sorgte dafür, dass die Irrfahrt endete.

    Die Serie von Kollisionen passierte gegen 14.40 Uhr. Die Pkw-Fahrerin wollte dort vom Parkplatz vor einer Bankfiliale in die Nadlergasse ausfahren. Weil die Frau wohl plötzlich körperlich beeinträchtigt war, verlor sie die Kontrolle über ihren Wagen und gab Vollgas. Er krachte nacheinander in zwei Hausfassaden. Die wurden erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Die Seniorin blieb mit ihrem Fuß unvermindert auf dem Gaspedal, überquerte die Straße und der Pkw prallte frontal gegen ein weiteres Gebäude.

    Die Irrfahrt einer Renterin in Monheim endet nach 300 Metern

    Das immer noch unter Vollgas befindliche Fahrzeug streifte an der Wand entlang in Richtung Neuburger Straße, stieß in der Folge gegen eine vierte Hauswand, riss dort eine Regenrinne ab und wurde schließlich nach einer Gesamtfahrstrecke von rund 300 Metern durch die steinerne Randsteineinfassung eines fünften Grundstücks gestoppt.

    Eine Zeugin reagierte dort geistesgegenwärtig, eilte zum Auto und zog den Schlüssel aus dem Zündschloss. Die Passantin erkannte die Orientierungslosigkeit der Fahrerin und alarmierte den Rettungsdienst. Der brachte die 72-Jährige ins Krankenhaus. Glücklicherweise wurde bei der Irrfahrt nach Erkenntnissen der Polizei niemand verletzt. Der Schschaden an den vier betroffenen Gebäuden und dem total demolierten Pkw summiert sich nach ersten Schätzungen auf mindestens 50.000 Euro.

    Die Beamten leiteten von Amts wegen strafrechtliche Ermittlungen wegen Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge geistiger oder körperlicher Mängel ein. (AZ)

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