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Hintergrund: Asylbewerber erhalten 140 Euro Taschengeld pro Monat

Hintergrund

Asylbewerber erhalten 140 Euro Taschengeld pro Monat

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    Ein Willkommenspaket für Flüchtlinge, die vorübergehend in Donauwörth untergebracht werden: Seife, Zahnpasta, Duschgel, Hautcreme und Handtuch.
    Ein Willkommenspaket für Flüchtlinge, die vorübergehend in Donauwörth untergebracht werden: Seife, Zahnpasta, Duschgel, Hautcreme und Handtuch. Foto: Wolfgang Widemann

    Fast täglich kommen Asylbewerber aus aller Welt in den Landkreis. Derzeit sind es rund 400. Sie leben an verschiedenen Orte im Landkreis. Doch wie sieht ihr Leben dort aus? Hier die wichtigsten Fakten, die das Landratsamt Donau-Ries erklärt.

    Wo wohnen die Asylbewerber?

    Derzeit gibt es zwei Gemeinschaftsunterkünfte von der Regierung von Schwaben in Oettingen und Nördlingen. Dort sind 143 Flüchtlinge untergebracht. Der Rest lebt in Mehrfamilienhäusern, die der Landkreis von Privat anmietet (dezentrale Unterkunft). Diese gibt es derzeit an neun Orten im Landkreis.

    Handelt es sich um Einzelpersonen?

    Familien, Paare, Alleinstehende – es ist bunt gemischt. Über 140 Personen sind zwischen 16 und 24 Jahre alt.

    Welche Leistungen erhalten sie?

    Sie erhalten pro Monat ein Taschengeld von 140 Euro. Das ist für Nahverkehr, Freizeit und Kosten für Telefonate und Internetnutzung vorgesehen. Für Nahrungsmittel gibt es zusätzlich 139,50 Euro. Sollte es Bedarf an Schulausstattung geben, können die Asylbewerber zusätzliches Geld beantragen. Diese Beträge werden bar ausgezahlt. Kleidung und Schuhe im Wert von monatlich rund 30 Euro werden ihnen als Sachleistung gewährt. Gleiches gilt für Gesundheitspflege (Wert: 17 Euro) und Wohnen und Energie (32 Euro). Kommen eine Familie oder Paare, werden die Beträge für die weiteren Personen angepasst.

    Was machen die Flüchtlinge, wenn sie krank sind?

    Asyl: Das passiert in einer Erstaufnahmeeinrichtung

    In eine Erstaufnahmeeinrichtung kommen Asylbewerber, die gerade in Deutschland angekommen sind.

    Manche kommen direkt dorthin, andere werden von der Polizei aufgegriffen und dorthin geschickt.

    Asylbewerber bleiben dort einen bis drei Monate.

    Flüchtlingshilfsorganisationen kritisierten in der Vergangenheit allerdings teils längere Verweildauern bis zu einem halben Jahr.

    Die Menschen werden in der Einrichtung medizinisch untersucht; gegebenenfalls wird eine Behandlung veranlasst.

    Außerdem wird ihre Identität festgestellt.

    Sie bleiben in der Regel in der Erstaufnahme, bis es eine erste Anhörung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über ihren Asylantrag gibt.

    Dann werden sie in Gemeinschaftsunterkünfte bzw. dezentrale Unterkünfte andernorts geschickt.

    Die Menschen bekommen ihr Essen in einer Kantine. Sie erhalten ein Taschengeld für kleine Besorgungen. Sozialarbeiter kümmern sich um sie.

    Die Asylbewerber werden behandelt, wenn sie akute Schmerzen haben. Bei Bedarf gibt das Sozialamt Krankenscheine für Allgemeinärzte oder Zahnärzte aus. Ein Facharzt kann nur besucht werden, wenn es eine Überweisung gibt. Medikamente muss der Asylbewerber nicht selbst bezahlen, wenn sie verschrieben werden. Für Kopfschmerztabletten und Hustensaft hingegen muss er selbst aufkommen.

    Wann lernen die Flüchtlinge Deutsch? Solange das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, dürfen die Flüchtlinge keinen Sprachunterricht besuchen, der von Bildungsträgern angeboten wird. Deshalb engagieren sich Ehrenamtliche sehr oft in diesem Bereich und bieten sozusagen auf kurzem Dienstweg Sprachkurse an.

    Wann können Asylbewerber arbeiten?

    In den ersten neun Monaten nach der Ankunft besteht Arbeitsverbot. Danach können sie einen Job übernehmen, den kein EU-Bürger oder Asylberechtigter übernehmen will. Damit das klappt, müssen Ausländeramt und Agentur für Arbeit zustimmen. Der Verdienst wird dann mit den Leistungen, die er erhält, verrechnet.

    Wie sieht es mit Hilfsarbeiten aus?

    Sogenannte „gemeinnützige Arbeiten“ dürfen die Asylbewerber ausüben – beispielsweise bei Vereinen oder sozialen Einrichtungen. Dafür erhalten sie zusätzlich zu ihren Leistungen eine Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro pro Stunde.

    Müssen Kinder von Flüchtlingen in die Schule gehen?

    Ja. Sie sind schulpflichtig und gehen in die Schule, selbst, wenn sie kein Deutsch verstehen. Kleinere Kinder können in den Kindergarten gehen, doch dafür fallen Gebühren an. Meist lernen Kinder schneller die Sprache als ihre Eltern.

    Wie werden die Asylbewerber betreut?

    In der Gemeinschaftsunterkunft sorgt die Regierung für soziale Betreuung. Ansonsten gibt es Mitarbeiter vom Landkreis, die die Flüchtlinge besuchen und ihnen helfen. Ein Großteil wird aber von Ehrenamtlichen übernommen, diesie meist über Freizeitaktivitäten, Sprachunterricht, Hilfe bei Formalitäten oder Gesprächen unterstützen. Manchmal gibt es auch Patenschaften zwischen Personen oder Familien, damit Vertrauen entstehen kann.

    Was passiert, wenn der Flüchtling kein Asyl erhält?

    Abgelehnte Asylbewerber müssen das Bundesgebiet verlassen. Hat er keine Papiere, wird er vorübergehend geduldet, darf aber nicht arbeiten – auch nicht bei Vereinen. Er muss sich selbst darum kümmern, einen Ausweis zu erhalten, um auszureisen.

    Was passiert, wenn Asyl gewährt wird?

    Der Flüchtling erhält eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr, darf arbeiten und sich eine eigene Wohnung suchen. Gerade letzteres ist aber sehr schwer, da es kaum günstigen Wohnraum gibt. Sie können beim Jobcenter Grundsicherung beantragen. Außerdem können die Flüchtlinge nun Integrationskurse besuchen, der Sprachunterricht und Orientierung bieten. (fene)

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