
Beerdigung mit 100 Teilnehmern in Rain: Das wirft Fragen auf

Plus Wir als Gesellschaft sind aufgerufen, mit Corona im Sinne der Verhältnismäßigkeit umzugehen. Das erfordert bedachte Einzelfallentscheidungen - auch wenn diese unfair erscheinen.
Eine Beerdigung mit mutmaßlich 100 Personen (oder mehr) in Corona-Zeiten wirft Fragen auf und bewegt seit Freitag nicht nur die Gemüter in Rain. Es stellen sich grundsätzliche Fragen: Wie hätten Sie gehandelt, wären Sie Bürgermeister in Rain? Wie hätten Sie gehandelt, wären Sie der verantwortliche Polizeibeamte vor Ort? Wie hätten Sie gehandelt, wären Sie zu jener Beerdigung eines Ihnen am Herzen liegenden Menschen angereist? Der Autor dieser Zeilen – und vielleicht der ein oder andere von Ihnen – kann auf alle drei Fragen recht ruhigen Gewissens antworten: genauso, wie es zuletzt in Rain geschehen ist. Und doch ist die Kritik daran, dass in einem Fall 100 Menschen angereist sind und diese mit nachgeholter Genehmigung wohl keine Konsequenz zu befürchten haben, zumindest nachvollziehbar. Denn freilich geht es um Gerechtigkeit: Viele andere Trauernde durften zuletzt nicht Abschied nehmen – sie hatten sich an die Regel gehalten, dass nur 25 Personen aus dem nächsten Umfeld auf den Friedhöfen sein dürfen.
In diesem Fall jedoch erforderte ein Ausnahmefall eine Ausnahmeregelung. Die Menschen waren bereits vor Ort – ob sie nun gewusst hatten, dass so viele andere kommen oder nicht, liegt dabei in der Verantwortung der einzelnen Trauergäste. Die Situation war wie sie war. Was hätte die Polizei tun sollen? Mit Anwendung von Zwangsmitteln den Friedhof räumen? Menschen, die ohnehin in einer seelischen Ausnahmesituation sind, mit dem Schlagstock drohen?
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.
Es gibt Menschen, die können ihre Angehörigen nie vor Ort verabschieden, sei es aus Kostengründen oder dass sie kein Visum bekommen oder dass der Körper der Angehörigen nicht auftaucht. Ist also das Verabschieden von Angehörigen, und ich wette dass auch eine 20 jährige keine 100 nahen Angehörigen hatte, jetzt Menschenrecht?
Ich sehe es so: jeder einzelne der 100 Teilnehmer der nicht zum nahen Familienumfeld gehört, hat diese Gelegenheit genutzt, um dem Staat den Stinkefinger zu zeigen. Und der Bürgermeister gibt ihnen Recht.
Aber es wird in diesem verfilzten Land keine Gerechtigkeit dazu geben, weil wenn der Bürger es will, dann muss es ja Recht sein, so lange der Bürger nur Einfluss hat.
"Wie hätten Sie gehandelt, wären Sie der verantwortliche Polizeibeamte vor Ort?"
Personalien aufnehmen, heimschicken, OWi-Verfahren eröffnen. Ganz einfach. Regeln gelten oder gelten nicht. Es gibt keine Grauzone.
.
Zumindest war es doch geboten, die Personalien aufzu-
nehmen (für OWi-Verfahren), wenn man das heimschicken
scheute...
........ aber nicht geschehen, obwohl "Der Verdacht war
im Vorfeld da, dass es mehr werden könnten" (so soll
der Leiter der Polizeiinspektion Rain geäußert haben)
( nachzulesen in "Nach Beerdigung mit 100 Trauer-
gästen in Rain: Bürgermeister wird beleidigt" gestern
15:42 Uhr im Lokalteil Donauwörth der AZ)
Aber immerhin hat man sich "entschieden, die Lage
zu beobachten, präsent zu sein" und habe "nicht
einsam entschieden"
.
Hauptsache Hedwig darf alle auf einmal erst NACH dem Tod in der Nähe haben.
.
"In diesem Fall jedoch erforderte eine Ausnahmefall eine Aus-
nahmeregelung. Die Menschen waren bereits vor Ort - ob sie
nun gewußt hatten, dass viele andere kommen oder nicht,
liegt dabei in der Verantwortung der einzelnen Trauergäste"
All diese Menschen konnten doch wohl nur vor Ort sein, wenn
sie alle vorher über Ort und Zeitpunkt der Beerdigung (trotz
der Kenntnis der Beschränkung auf 25 Personen!) worden
waren .
Selbstverständlich kam eine Auflösung der Beerdigung nicht
in Betracht. Die Polizei hat ja verschiedentlich auch andere
unerlaubte Ansammlungen nicht aifgelöst ( wenn sie sich,
aus welchen Gründen auch immer, hierzu nicht in der Lage
sah).
Durch die (offenbar auf Anraten der Polizei) erteilte Ausnahme-
genehmigung konnte das Problem der an sich unzulässigen
Menschenansammlung jedoch trickreich zur Zufriedenheit
aller Beteiligten (Angehörige, Trauergäste, Bürgemeister, Polizei
- keine Notwendigkeit zur Feststellung der Personalien zwecks
nachträglicher Ahndung des Verstoßes!!) gelöst werden.........
.
Die Ausführung besagt doch einfach nur, haltet euch nicht an die Regel, es ist ja ein Ausnahmezustand und die Leute sind ja eh schon da. Bei einer Hochzeitsfeier wird diese auch unterbunden. Das ist weder für die angereisten Gäste noch für das Brautpaar eine schöne Angelegenheit und die Freude an der Feier ist getrübt. Dann kann ich aber nicht sagen, naja Trauerfeier - jetzt sind eh schon alle da. Die einzige Konsequenz daraus wird sein, dass es beim nächsten Mal auch andere so handhaben.
Es ist nicht schön nur im ganz kleinen Kreis Abschied zu nehmen und ich spreche aus eigener Erfahrung, aber die Gesundheit geht einfach vor. Und bei so vielen, ist es schon wieder ein Problem bei einer etwaigen Infektion eine lückenlose Nachverfolgung zu bewerkstelligen.
Einige in unserer Gesellschaft nehmen sich Rechte heraus, die ihnen einfach nicht zustehen. Irgendwann werden diese Zugeständnisse uns zerbrechen und dann darauf zu reagieren wird schwer bzw. zu spät sein. Wehret den Anfängen!
War der Bürgermeister überhaupt befugt eine nachträgliche –Ausnahmegenehmi-gung zu erteilen? Ich denke NEIN!! Es gibt ein Infektionsschutzgesetz an das sich alle Bürger halten müssen. Das Gesetz steht über den Befugnissen eines Bürgermeisters. Durch die Teilnahme an der übergroßen Trauerfeier haben diese Leute gegen das Gesetz verstoßen. Viele Tausende Angehörige haben sich an die geltenden Bestimmungen gehalten, Beisetzung nur im kleinen Rahmen obwohl die Verstorbenen einen großen Verwandten, Bekannten, Freundeskreis zu Lebzeiten hatten Die Bestimmungen sind hart, aber in anderen Ländern noch härter, z. Bsp.: Teilnahme an einer Trauerfeier in Ungarn. Es dürfen nur Angehörige zur Beerdigung einreisen, müssen 14 Tage in Quarantäne, nach der Beerdigung wieder ausreisen und zurück in Deutschland wieder in Quarantäne. Bei Verstößen gegen die Quarantäne sind in Ungarn (Ø Verdienst ca.400 €) 2800 € fällig und/oder eine Gefängnisstrafe. In Heilbronn, Berlin, Dortmund, Hamburg usw. wurden Trauerfeiern aufgelöst. Ich respektiere den Glauben, die Religion, die Totenehre der Verstorbenen, doch durch so ein Verhalten gefährden die Teilnehmer der übergroßen Trauerfeier sich selbst und die Allgemeinheit. Man kann nur hoffen, dass kein Teilnehmer der Trauerfeier mit einem Coronavirus infiziert war. Wollen diese Leute, dass bei uns die gleiche Situation wie in Portugal entsteht? Es gibt ein geltendes Recht und dies ist einzuhalten. Die Befugnisse der Polizei und die Strafen für Verstöße sind viel zu gering.
Alle Menschen sind Gleich, nur manche sind Gleicher!!!! Corona zeigt wieder unsere Bananenrepublik, auch beim Impfen!
Ausnahmeregel? Wie bitte!? Viele Tausende Angehörige haben sich an die geltenden Bestimmungen gehalten, Beisetzung nur im kleinen Rahmen obwohl die Verstrobenen einen großen Verwandten, Bekannten, Freundeskreis zu Lebzeiten hatten. Die wo dann sowas jetzt in der Zeitung hier lesen denken sich ihren Teil in einer Sprache, wo ich hier nicht wiedergeben werde....Leute reisen aus dem ganzen Bundesgebiet an, vielleicht auch aus Gegenden bzw. Bundesländer wo Hotspot sind? Ich respektiere die Religion, den Glauben, und auch die Totenehre der Verstorbenen, aber es wird langsam auch Zeit das unsere Würdenträger bzw. demokratisch gewählten Vertreter im Amt die geltenden Regeln durchsetzen, und nicht immer gleich den Schwanz einziehen wenn es unbequehm wird....und wenn es eine Hunderschaft erfordert hätte, es wird Zeit das alle Organe die die Gewalten auf Ebene des Bundes, Landes, und auch kommunal vertreten das geltende Recht umsetzen bzw. Flagge zeigen, und nicht immer WischiWaschi Kurs fahren, heute bei dem Fall so, morgen bei dem Fall so. Die Personen wo es nun betriff ob den Bürgermeister, das Polizeipräsidium Schwaben, oder auch jetzt die Angehörigen der Verstorbenen, tun mir Leid weil auf ihrem Rücken wird jetzt die Diskussion in voller Härte auch über die sozialen Medien ausgetragen, was auch nicht fair ist. Es bleibt nur zu hoffen das für die Gegenwart aus diesem Fall gelernt wird, und auch die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden, und geltendes Recht wo für alle gültig ist konsequent angewendt wird, das erwarte ich als Bewohner und Bürger von Bayern bzw. der BRD, und wir müssen aber auch verstehen lernen das es Zeiten gibt wo der Bund oder das Land, unsere Rechte einschränkt, weil es dient zu unserem Wohle und zu unserem Schutz.