Ab Montag, 12. April, gilt für bayerische Schulen die Testregelung. Das heißt, unabhängig von der Inzidenz in der jeweiligen Region dürfen nur noch Schüler am Präsenz-unterricht teilnehmen, die in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben. Oder aber sie können einen aktuellen negativen Covid-19-Test (PCR- oder POC-Antigenschnelltest) vorweisen. Wir haben mit dem Donau-Rieser Schulamtsdirektor Michael Stocker gesprochen, was das beispielsweise für die Grund- und Mittelschulen im Landkreis bedeutet.
Landkreis Donau-Ries