Während für Erwachsene die pulsierenden Schallwellen offenbar kaum wahrnehmbar seien, sei das Gehör der jungen Menschen noch deutlich sensibler. Das Ultraschall-Gerät installierte der Mann bereits Ende März auf seinem Areal. Die benachbarte Familie verständigte nun die Gesetzeshüter. Die stellte fest, dass für solche Geräte nach derzeitigem Kenntnisstand kein Verbot besteht. Ebenso gebe es keinen Nachweis, dass diese Apparate die Gesundheit beeinträchtigen können. "Aufgrund der Reichweite der Geräte von 20 bis 30 Metern endet die Wirkung des Tierschrecks jedoch nicht am eigenen Grundstück", so Michael Böhm, stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion Rain, die den Fall bearbeitet. Der Besitzer des Geräts habe sich nach dem Eingreifen der Ordnungshüter einsichtig gezeigt und den Betrieb eingestellt.
Donauwörth