Ein Betrunkener hat bei der „Beachparty“ in Otting im Sommer zwei andere Gäste attackiert. Dies brachte ihn nun vor das Jugendschöffengericht Nördlingen unter Vorsitz von Christoph Kern. Für den Angeklagten ging es um einiges, war er doch bereits zuvor mit dem Gesetz in Konflikt geraten und stand unter offener Bewährung, womit größeres Ungemach drohte.
Der Angeklagte musste sich dem Vorwurf stellen, er habe die beiden Opfer im August 2025 zu vorgerückter Stunde in Otting körperlich angegriffen. Er räumte den vorgeworfenen Sachverhalt sofort ein. Der junge Mann bedauerte sein Fehlverhalten. Worin dieses allerdings im Einzelnen bestanden haben könnte, konnte er nicht ganz nachvollziehbar schildern – was wohl auch an seinem damaligen Alkoholpegel lag.
Eines der Opfer bei der Beachparty in Otting blutet
Die Rede war davon, dass er möglicherweise einen Freund verteidigen wollte, gegen den ein anderer Gast zum Hieb mit einer ausgetrunkenen Flasche ausgeholt habe. Er habe niemanden verletzen wollen, beteuerte der Angeklagte. Allenfalls könne ein Versehen passiert sein, vielleicht habe er jemand „geschubst“. Eines der beiden mutmaßlichen „Opfer“ habe geblutet. Diese Verletzung war im Endeffekt das entscheidende Puzzleteilchen zur Verurteilung.
Ein Zeuge bekundete, er habe eine Menschenmenge wahrgenommen und eine Person habe geblutet. Ein weiterer Zeuge sagte, er habe gespürt, wie von links eine Hand in sein Auge gegriffen habe; auch habe er aus der Nase geblutet. Schnell seien der Sicherheitsdienst und die Polizei zur Stelle gewesen. Alles in allem war nichts sicher außer einer blutigen Platzwunde („Cut“) von unsicherer Größe an einer Augenbraue.
Angeklagter übernimmt Verantwortung in der Familie
Staatsanwältin Rosa Landenberger-Schneider forderte sechs Monate Jugendstrafe, deren Vollzug zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Übereinstimmend mit der Vertreterin der Jugendgerichtshilfe führte die Anklagevertreterin aus, angesichts der konfliktbeladenen Kindheit und der überdurchschnittlichen Verantwortung, die der Angeklagte für seine Geschwister und seine Mutter übernehme, seien schädliche Neigungen nicht anzunehmen.
Verteidiger Reinhold Waber wies auf das Geständnis hin. Sein Mandant betrachte einen zwischenzeitlich verbüßten Arrest als Wendepunkt in seinem Leben und nehme Beratungs- und Therapieangebote an. Eine Freiheitsstrafe „am unteren Rand“, die zur Bewährung ausgesetzt würde, wäre das Richtige.
Das Jugendschöffengerichts folgte in seinem Urteil den Anträgen. Hinzu kam die Auflage, 1500 Euro in Raten an den „Bunten Kreis“ zu zahlen. Der Vorsitzende schloss die Sitzung mit diesen Worten für den jungen Mann: “Alles Gute für Sie.“ Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.
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