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Bäckerei-Überfälle: Urteil wegen Raub in Rennertshofen und Burgheim verkündet

Tapfheim/Rennertshofen/Burgheim

29-Jähriger muss nach Überfällen auf Bäckereien lange ins Gefängnis

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    Der Angeklagte wurde am Landgericht Augsburg schuldig des schweren Raubs gesprochen. Bei zwei von drei Bäckerei-Überfällen war die Kammer zweifelsfrei überzeugt. Im dritten Fall kam der Grundsatz "In dubio pro reo" zur Anwendung.
    Der Angeklagte wurde am Landgericht Augsburg schuldig des schweren Raubs gesprochen. Bei zwei von drei Bäckerei-Überfällen war die Kammer zweifelsfrei überzeugt. Im dritten Fall kam der Grundsatz "In dubio pro reo" zur Anwendung. Foto: Barbara Würmseher

    Es war ein Indizienprozess ohne Geständnis, der im Laufe der vier Verhandlungstage immer wieder mit einem „Puzzle“ verglichen wurde. Mit einem Puzzle, dessen einzelne Steine mal mehr, mal weniger zusammenzupassen schienen. Am Ende fügten sie sich dennoch jetzt im Urteil zu einem - für die Zehnte Strafkammer - „absolut stimmigen Bild“. Vorsitzende Richterin Cornelia Böttcher: „An so viele Zufälle glaubt das Gericht nicht. In der Zusammenschau bestehen keine Zweifel. Die Kammer ist überzeugt, dass der Angeklagte die Taten in Rennertshofen und Burgheim begangen hat.“

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