Wer in Bäumenheims „Neuer Mitte“ rund um Hauptstraße und Raiffeisenstraße künftig Wohnungen längerfristig vermietet, muss sich dies von der Gemeinde genehmigen lassen. Nach längerer Debatte beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung letzten Endes einstimmig diese Änderung der Sanierungssatzung, die auf Paragraph 144 des Baugesetzbuchs basiert: Danach „bedürfen im festgelegten Sanierungsgebiet der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde (…) Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird.“
Bäumenheim
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