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Donauwörth: Bei Nebel auf der Südspange überholt: Dem Unfall folgt ein Prozess

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Bei Nebel auf der Südspange überholt: Dem Unfall folgt ein Prozess

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    Ein Unfall auf der Südspange bei Donauwörth hatte nun ein gerichtliches Nachspiel.
    Ein Unfall auf der Südspange bei Donauwörth hatte nun ein gerichtliches Nachspiel. Foto: Wolfgang Widemann

    Ein Unfall vor knapp einem Jahr auf der Südspange (B16) bei Donauwörth hat nun das Amtsgericht Nördlingen beschäftigt. Es hatte darüber zu entscheiden, ob die Strafe für den Verursacher verringert wird. Der Augsburger war Mitte Oktober auf dem Weg zur Arbeit in Donauwörth – und hatte es offenbar eilig. Trotz Nebels überholte der 24-Jährige um 6 Uhr auf der Bundesstraße einen Lastwagen. In diesem Moment kam ein Pkw entgegen, den eine 27-Jährige steuerte.

    Diese riss geistesgegenwärtig das Lenkrad nach rechts, um einen Frontalzusammenstoß zu vermeiden. Jedoch krachte der Pkw heftig in die Leitplanke und wurde massiv beschädigt. Die Frau erlitt ein Schleudertrauma.

    Der Verursacher des Unfall fuhr weiter

    Der Verursacher fuhr weiter. Der Polizei gelang es, ihn ausfindig zu machen. Die Ermittlungen führten zu dem Ergebnis, dass dem Mann eine fahrlässige Körperverletzung anzulasten ist, nicht aber eine Straßenverkehrsgefährdung. Er erhielt einen Strafbefehl über 2000 Euro, verbunden mit einem zweimonatigen Fahrverbot.

    Der Beschuldigte legte Einspruch ein, beschränkte diesen aber auf die Höhe der Strafe. Grund: Das zweimonatige Fahrverbot brächte ihn in Schwierigkeiten, da sein Arbeitgeber wegen der Corona-Gefahr keine Fahrgemeinschaften mit Kollegen zulasse und er damit darauf angewiesen sei, sein Auto benutzen zu können.

    Richter Schamann reduziert das Fahrverbot

    Die Staatsanwaltschaft beharrte auf den Sanktionen im Strafbefehl, der Verteidiger bat um ein milderes Urteil, vor allem hinsichtlich des Fahrverbots. Richter Gerhard Schamann zeigte Verständnis und reduzierte das Fahrverbot auf einen Monat. Die Geldstrafe beließ er bei 2000 Euro.

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