Bergahorn in Donauwörth wurde illegal gefällt
Plus Erneut wird ein Fall von Naturfrevel bekannt. Zwischen 1. März und 30. September darf kein radikaler Baumschnitt geschehen.
Immer wieder kommt es zu illegalen Baumfällarbeiten, die einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz darstellen. Dieses untersagt zwischen 1. März und 30. September zum Schutz von Vögeln und anderer Tierarten den radikalen Schnitt wichtiger Biotopstrukturen wie Röhrichte, Bäume, Hecken, Gebüsche und sonstige Gehölze. Damit soll insbesondere die Fortpflanzung vieler Tierarten gewährleistet sein. In Donauwörth gab es jetzt erneut einen Vorfall, bei dem Polizei und Landratsamt einschreiten mussten.
Anwohner der Adalbert-Stifter-Straße hatten am Mittwoch beobachtet, dass dort ein Bergahorn mit rund einem Meter Stammdurchmesser gefällt wurde, und verständigten umgehend die Behörden. Auf Anfrage unserer Redaktion bestätigte die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt die Fällung des Baums. Eine Ausnahmegenehmigung habe nicht vorgelegen, so teilt eine Mitarbeiterin mit. Naturschutzbehörde und Polizei waren vor Ort, konnten zwar beim Bergahorn nicht mehr verhindernd eingreifen, aber die Fällung eines zweiten Baums untersagen. Gegen den Verursacher wird nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. In Bayern liegt das Bußgeld für illegale Baumfällarbeiten zwischen 50 und 50.000 Euro.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Den Vogel will ich sehen, der jetzt noch brütet. Aber vermutlich gehts gar nicht darum. Wir Deutschen denunzieren halt schon immer recht gern. Und die Presse springt auch immer wieder drauf an. Peinlich ist das.
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Wenn man durch rechtzeitiges „denunzieren“ (??) das
Fällen eines solchen Baumes verhindern kann, dann
gerne ……