Immer wieder kommt es zu illegalen Baumfällarbeiten, die einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz darstellen. Dieses untersagt zwischen 1. März und 30. September zum Schutz von Vögeln und anderer Tierarten den radikalen Schnitt wichtiger Biotopstrukturen wie Röhrichte, Bäume, Hecken, Gebüsche und sonstige Gehölze. Damit soll insbesondere die Fortpflanzung vieler Tierarten gewährleistet sein. In Donauwörth gab es jetzt erneut einen Vorfall, bei dem Polizei und Landratsamt einschreiten mussten.
Donauwörth