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Kreistagswahl Donau-Ries: BSW stellt Rechtmäßigkeit bei Unterschriftensammlung infrage

Landkreis Donau-Ries

BSW ficht die Kreistagswahl im Landkreis Donau-Ries an: „Gravierende Unstimmigkeiten“

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    Das Bäumenheimer BSW-Mitglied Manfred Seel ficht im Namen seiner Partei die Kreistagswahl Donau-Ries an.
    Das Bäumenheimer BSW-Mitglied Manfred Seel ficht im Namen seiner Partei die Kreistagswahl Donau-Ries an. Foto: Thomas Hilgendorf

    Das Bündnis Sarah Wagenknecht stellt die Rechtmäßigkeit der Kreistagswahl im Landkreis Donau-Ries infrage und ficht diese an. Vertreten durch ihr Bäumenheimer Parteimitglied Manfred Seel bezweifelt die Partei die ordnungsgemäße Durchführung der Unterschriftensammlung für die eigene Kreistagsliste im Vorfeld der Wahl. Wie bereits berichtet, war es dem BSW nicht gelungen, die erforderliche Zahl an Unterstützerunterschriften zu erreichen. An diesem Sachverhalt hat Seel Zweifel.

    Nun will die Partei den juristischen Weg beschreiten und hat dafür anwaltliche Unterstützung eingeschaltet. Bernhard Hannemann von der Augsburger Kanzlei Hannemann spricht in seinem Schreiben von „gravierenden Verstößen gegen wahlrechtliche Vorschriften“.

    Falls sich diese Vorwürfe bestätigen, fordert er, die Wahl für ungültig zu erklären und zu wiederholen – entweder ganz oder zumindest im „betroffenen Verfahrensabschnitt“. Sollte sich im Zuge der Prüfung außerdem strafbares Verhalten herausstellen, sei die Staatsanwaltschaft einzuschalten, so der Anwalt.

    Augsburger Anwalt Hannemann: „Das verletzt die Chancengleichheit.“

    Eine zentrale Rolle spielt für das BSW der „Fall Tagmersheim“ (wir berichteten). Dabei geht es um den bestätigten Umstand, dass eine Mitarbeiterin der VG Monheim und des Tagmersheimer Rathauses wiederholt zwei verschiedene Unterstützungslisten mit nach Hause genommen hat – obwohl diese laut Gesetz ausschließlich in Amtsgebäuden aufbewahrt werden dürfen. Anwalt Hannemann kritisiert: „Das entzieht den Vorgang der öffentlichen Kontrolle, öffnet Manipulation Tür und Tor und verletzt die Chancengleichheit der Wahlvorschlagsträger“.

    Hinzu kommt laut Hannemann ein möglicher Interessenkonflikt: Jene Mitarbeiterin ist die Ehefrau eines damaligen Bürgermeisterkandidaten, der von den Unterschriften auf seiner Unterstützungsliste profitiert habe. „Damit liegt ein eklatanter persönlicher Interessenskonflikt vor, der es erst recht verbietet, dass sie die originär hoheitliche Aufgabe der Verwaltung der Unterstützungslisten eigenständig und unbeaufsichtigt außerhalb des Rathauses wahrnimmt.“

    Weitere Manipulationsvorwürfe beziehen sich auf Asbach-Bäumenheim

    Zudem vermutet der Jurist weitere Manipulationen, die sich auf einen „Verdachtsfall Asbach-Bäumenheim“ beziehen. Er kritisiert, dass 17 Unterstützungsunterschriften für das BSW dort nicht berücksichtigt worden seien – teils mit der Begründung „kein Lebensmittelpunkt“, was er anzweifelt und mit konkreten Beispielen belegt, teils mit angeblich nicht mehr leserlichen Unterschriften, was angesichts vorgelegter Ausweisdokumente nicht nachvollziehbar sei. Der Verdacht: Es wurden Unterschriften gestrichen oder gar nicht erfasst. Hannemann spricht von der Möglichkeit „einer teilweise willkürlichen Handhabung.“

    Eine weitere potenzielle „gravierende Unstimmigkeit“ oder „nachträgliche Veränderung“ sieht Hannemann ebenfalls in Bäumenheim: Dort hätten jeweils drei Mitglieder zweier verschiedener Familien unter denselben drei Listennummern unterschrieben, was nicht möglich sei. Der Jurist fordert umfassende Akteneinsicht auch in die Original-Unterstützungslisten, die ihm bisher verwehrt werde. Er schließt nicht aus, „dass diese Verstöße Einfluss auf die Frage hatten, ob der Wahlvorschlag des BSW zugelassen wurde“.

    Nun entscheidet die Regierung von Schwaben

    Wie geht es nun weiter? Die zuständige Beschwerdestelle ist nicht das Landratsamt. Die juristische Prüfung und Beurteilung obliegen der nächsthöheren Instanz, der Regierung von Schwaben. Sie hat seit dem 31. März mindestens vier Monate Zeit für ihre Stellungnahme, mit entsprechender Begründung auch länger.

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