Ein 83-jähriger Rentner saß jetzt auf der Anklagebank des Amtsgerichts Nördlingen und musste sich wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr verantworten. Er hatte am 27. Juni 2025 mit seinem Auto einen Verkehrsunfall verursacht, als er in Genderkingen auf der Kreisstraße DON 29 auf die Gegenspur geraten und dort frontal mit einem anderen Pkw zusammengeprallt war.
Genderkingen
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