Ein Klangstab macht auf den ersten Blick keinen bedrohlichen Eindruck. Doch für eine Mutter aus dem Landkreis Donau-Ries ist dieser Gegenstand ein Grund für Aufregung. Denn mit einem solchen Stab soll eine Lehrkraft in einer Schule im Landkreis Donau-Ries im vergangenen Jahr einen Schüler geschlagen haben. Diesen Vorwurf erhebt zumindest die Mutter, die nun sogar eine Petition an den Bildungsausschuss des Landtags richtete. So manches in diesem Fall ist rätselhaft.
„Mein Sohn kam mittags von der Schule heim und erzählte mir, dass eine Lehrperson ihn mit einem Holzstock ihrer Klangschale auf den Arm geschlagen habe“, berichtet die Frau gegenüber unserer Redaktion. Der Klang sei ein Zeichen dafür, dass aufgeräumt werden solle. Ihr Sohn habe einer Banknachbarin nach diesem Signal mit leiser Stimme noch etwas gesagt. Daraufhin erfolgte laut der Mutter der Schlag. „Die Lehrkraft hat ihm vorgeworfen, dass er die Klasse störe und ihn gefragt, ob er den restlichen Unterricht weiterführen möchte.“ Die Stelle am Arm ihres Sohns sei geschwollen gewesen. Bei Untersuchungen habe sich herausgestellt, dass der Junge eine Prellung davongetragen habe.
Unfallanzeigen nach Vorfall an Schule im Landkreis Donau-Ries werfen Fragen auf
Tatsächlich ist in einer unserer Redaktion vorliegenden Unfallanzeige von einer „Kontusion“, also einer Prellung, die Rede. Unterschrieben ist sie von der Schulleitung der Einrichtung, die Anzeige ist auf eine Woche nach der Situation datiert. Aufhorchen lässt die dortige Schilderung des Vorfalls. Dort heißt es, dass sich der Schüler während des Unterrichts am rechten Unterarm verletzt habe. Von einem Schlag, geschweige denn einem Eingreifen der Lehrkraft, ist keine Rede. „Ich bin aus allen Wolken gefallen, als ich das gelesen habe“, sagt die Mutter. Auch deshalb, weil die Lehrperson die Schilderung ihres Sohns im Gespräch bestätigt und sich entschuldigt habe – in Anwesenheit der Schulleitung. Es wurde festgelegt, dass ab sofort während des Unterrichts der betroffenen Lehrkraft eine zweite Lehrperson anwesend sein müsse, was nach Aussage der Mutter aber nicht lange gewährleistet werden konnte. Vor dem Vorfall habe es nie ein Problem mit der Lehrkraft gegeben.
Aufgrund der aus ihrer Sicht falschen Darstellung in der Unfallanzeige erstattete die Mutter schließlich Anzeige und informierte das Schulamt Donau-Ries. „Dieses hat mir bestätigt, dass die Unfallanzeige auf jeden Fall berichtigt wird.“ Tatsächlich erfolgte rund zwei Monate nach dem Vorfall eine korrigierte Anzeige. Diese liegt unserer Redaktion ebenfalls vor. Dort heißt es zum Unfallhergang, dass es in der Aufräumphase laut gewesen und viele Schüler in Bewegung gewesen seien. Die Lehrkraft habe mit dem Glockenspiel an die vereinbarten Regeln erinnert. „Mit dem Glockenspiel (Holz) traf sie den Schüler am Unterarm.“ Die Lehrperson habe sich umgehend entschuldigt. Von einem direkten Schlag ist also auch hier nicht die Rede.
Vorfall an Schule im Landkreis Donau-Ries war offenbar Thema im Bayerischen Landtag
Was also passierte genau im Unterricht – und warum wurde die Unfallanzeige korrigiert? Das fragte unsere Redaktion auch das staatliche Schulamt, das zu dem Vorfall aber aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Aussage treffen konnte. Auch die Schule verweist darauf, teilt jedoch mit: „Wir können Ihnen aber versichern, dass der Vorfall, auf den Sie sich beziehen, ordnungsgemäß bearbeitet wurde.“ Die Staatsanwaltschaft Augsburg bestätigt auf Anfrage, dass eine Anzeige eingegangen sei. Man habe wegen des Verdachts einer fahrlässigen Körperverletzung ermittelt, das Verfahren sei aber mangels öffentlichen Interesses eingestellt worden. Ein Vorsatz sei nicht nachweisbar gewesen.
Der Mutter habe man mitgeteilt, dass ihr der Privatklageweg offenstehe, also das Ganze zivilrechtlich geklärt werden müsse. „Das möchte ich aber nicht, mir geht es nicht darum, der Lehrkraft zu schaden.“ Ihren Sohn belaste das Geschehen nicht mehr. „Mir geht es aber um Transparenz.“ Deshalb auch die Eingabe an den Bildungsausschuss, die nun nicht öffentlich behandelt wurde. Deswegen könnten keine Auskünfte erteilt werden, so die Pressestelle des Landtags. Der betreffende Tagesordnungspunkt sei im Ausschuss nach Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt erklärt worden. Ob es sich also tatsächlich um einen Schlag handelte, bleibt offen.
Bei physischer Gewalt gibt es an bayerischen Schulen „null Toleranz“
Klar ist, dass physische Gewalt gegen Schüler schwere Konsequenzen nach sich ziehen kann. Das betont das Bildungsministerium auf Nachfrage. „Es gilt Null-Toleranz.“ Abhängig von Schwere und Umständen des Einzelfalls kämen dienstrechtliche, arbeitsrechtliche oder gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen in Betracht. Solche Vorfälle seien aber äußerst selten. Wie der Vorfall an der Schule im Donau-Ries-Kreis vom Ministerium behandelt wird, bleibt offen. Auf der Website der Schule ist die betreffende Lehrkraft weiter zu finden.
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