Auf der B25 bei Ebermergen hat sich am Donnerstag ein schwerer Unfall ereignet. Von einem Auto löste sich ein Anhänger. Dieser geriet auf die Gegenfahrbahn und prallte gegen ein Moped, auf dem eine junge Frau aus dem Ries unterwegs war.
Das Unglück passierte um kurz nach 17 Uhr. Der 43-jährige Fahrer eines SUV, an dem ein zweiachsiger Kipp-Anhänger hing, war in Richtung Harburg unterwegs. Kurz nach der Anschlussstelle Ebermergen/Brünsee löste sich aus noch ungeklärter Ursache der Anhänger von der Kupplung. In diesem Moment kam die 19-Jährige auf einem 125er-Moped entgegen. Der einige hundert Kilogramm schwere, unbeladene Anhänger prallte gegen das Heck der Maschine. Dadurch stürzte die Fahrerin. Die hatte Glück, nicht direkt von dem Anhänger getroffen worden zu sein. Der verfehlte die junge Frau wohl nur um wenige Zentimeter. Anschließend krachte er in die Leitplanke.
Unfall auf B25 bei Ebermergen: Autofahrer hat nicht erforderlichen Führerschein für Gespann
Das Opfer erlitt nach ersten Erkenntnissen schwere Verletzungen und wurde nach der Erstversorgung mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen. Bei der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der Pkw-Fahrer den für das Gespann nötigen Führerschein nicht besitzt. Folge: Der Mann wurde nicht nur wegen Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung, sondern auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt.
Neben Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst waren die Freiwilligen Feuerwehren Ebermergen und Wörnitzstein im Einsatz. Die B25 war für knapp eine Stunde gesperrt. Vor allem in Richtung Harburg bildete sich ein Stau. Der Verkehr wurde über Brünsee beziehungsweise Ebermergen und Wörnitzstein umgeleitet. (wwi)

Eigentlich heißt es bei einem gebremsten Anhänger "Abreißseil". Das muss beim Ablösen des Anhängers einen Bremsvorgang des Anhängers auslösen (zuziehen der Handbremse). Das hat hier wohl nicht wie vorgeschrieben funktioniert.
Vermutlich war auch das Sicherungseil der Bremse nicht richtig angebracht. Das Fahren ohne passende Fahrerlaubnis kann dazu führen, dass die KFZ Versicherung des Fahrzeugs nicht bezahlt. Dann gehen alle Kosten (Krankenhaus, Arbeitsausfall, Reha usw.) auf das Privat-Konto des Fahrers. Der Motorradfahrerin alles Gute!
Wenn man den Anhänger sieht wird wohl das 3.5 t Limit für Führerschein Kl. B überschritten worden sein; also fFahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Und schlimmer der Anhänger war nicht ordnungsgemäß angekuppelt; das Sicherungsseil ist nur für Notfälle gedacht, wenn sich das Gespann z.Bsp durch Fremdeinwirkung trennt oder die Kupplung defekt ist. Bin selbst oft mit Gespann unterwegs und muss sich eben vor Fahrtantritt die Zeit nehmen, dass die Mechanik in Ordnung ist.
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