An welchen Seen im Landkreis ist Stand-up-Paddling noch erlaubt?
Plus Seit vergangener Woche ist das Stand-up-Paddling auf dem Weitmannsee verboten. Warum das Verbot ausgesprochen wurde und auf welchen Seen der Sport noch erlaubt ist.
Anfang Juni gab das Landratsamt bekannt, dass das Stand-up-Paddling auf dem Weitmannsee nun jedes Jahr zwischen dem 1. Mai und dem 30. September verboten ist. Die Stand-up-Paddler bedauern dieses Verbot sehr und verstehen nicht, warum sich für diese Einschränkung entschieden wurde. Die Begründung des Landratsamtes und wie die Situation bei den anderen Badeseen in der Umgebung aussieht.
Grundsätzlich ist es dem Landratsamt möglich, Verbote oder Regelungen für die Freizeitnutzung an Gewässern einzuführen, wenn eine Gefahr für die Gesundheit besteht. Das ist nicht nur der Fall, wenn Grenzwerte im Wasser überschritten werden, sondern auch bei einem zu hohen Andrang auf den Badeseen. Laut dem Landratsamt sollen durch Verbote von Wasserfahrzeugen Unfälle zwischen Badegästen und Fahrzeugen vermieden werden. Stand-up-Paddle-Boards zählen zu Wasserfahrzeugen und sind daher im Verbot inbegriffen. Des Weiteren können Beschränkungen erlassen werden, wenn eine Gefahr für die Natur besteht. Die Tier- und Pflanzenwelt im Wasser und am Ufer darf nicht erheblich beeinträchtigt werden. Daher steht in einigen Bereichen der Naturschutz über der Freizeitnutzung. Folgende Regelungen gelten für die Badeseen im Wittelsbacher Land:
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