Merching Mitte 2012 ändern sich die Gebührensätze der Feuerwehrkosten. Dafür hat sich der Gemeinderat Merching aufgrund eines von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes ausgesprochen.
Da es sich um kalkulierte Beträge handelt, muss die Gemeinde Merching die Gebühren senken, sobald die entsprechenden Gerätschaften abgeschrieben sind. Dies ist bei dem bewährten Feuerwehrauto TLF 16/25, der Tauchpumpe und der Motorsäge der Fall: Hier verringern sich die Gebühren zugunsten der Nutzer.
Änderungen wurden zusammengefasst
Ab Herbst wird ein neues Feuerwehrauto HLF 20/16 in Betrieb genommen, das ebenfalls in die Satzung aufgenommen wird, sodass ab dem ersten Einsatz eine Verrechnung möglich ist. Damit die Satzung nicht für jeden Posten einzeln geändert werden muss, war es sinnvoll, die Änderungen zusammenzufassen. So betragen beispielsweise die Wegstreckenkosten für das bewährte Feuerwehrauto TLF ab 2013 nur mehr 2,53 Euro statt bisher 6,69 Euro. Eine Ausrückestunde verringert sich von 98,60 auf 34,10 Euro. Für das neue Feuerwehrauto HLF 20/16 werden Wegstreckenkosten von 7,97 Euro bzw. 147, 95 Euro Ausrückestundenkosten veranschlagt. „Es ist lästig, Satzungen zu ändern“, erläuterte Geschäftsführer Bernhard Frank. „Aber die Versicherungen versuchen zu sparen, wo es nur geht. Da muss man besonders sauber arbeiten“, unterstrich er. (crp)