Aichach-Friedberg Wer „Sieg Heil“ ruft, begeht eine Straftat. Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nennen das Juristen. Unter anderem deshalb wurde am Amtsgericht Aichach ein 22-Jähriger zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und 1200 Euro Geldbuße verurteilt.
Der Vorfall ereignete sich auf einer Party im Sommer 2010. Zwei Polizisten sagten vor Gericht aus, dass sie die Personalien des Angeklagten aufnehmen wollten, nachdem dieser den Hitlergruß geschrien habe. Da er keinen Ausweis bei sich trug, forderten sie ihn auf, seine Daten mündlich mitzuteilen. Als er auch das verweigerte, wollten die Polizisten den 22-Jährigen mit auf die Dienststelle nehmen.
Dagegen wehrte sich der Angeklagte so, sodass er im Kreuzfesselgriff aus dem Raum geführt werden musste. Dabei beschimpfte er die Beamten. Die Beleidigungen und den Widerstand gegen die Polizisten stritt der Angeklagte nicht ab. „Ich habe das nicht mit Absicht gemacht, wenn man so angefasst wird, hat man einfach Schmerzen“, sagte der 22-Jährige. Er stritt aber ab, den Hitlergruß gerufen zu haben: „Das Wort habe ich niemals erwähnt.“ Viel mehr soll einer der Polizisten schon öfter gezielt und unberechtigt gegen ihn vorgegangen sein, so der Angeklagte.
Richter Thomas Konopka sah in seiner Urteilsbegründung jedoch keinen Zweifel an der Schuld des 22-Jährigen. Die Polizisten hätten den Angeklagten nicht mit Absicht belastet. Die Freiheitsstrafe auf Bewährung war laut Konopka fällig, weil der Angeklagte schon mehrfach zu Geldstrafen verurteilt worden war.(bbü)