Mit großer Mehrheit hat der Friedberger Stadtrat jetzt das neue Baumförderprogramm auf den Weg gebracht. 10000 Euro stehen jährlich zur Verfügung, um den Erhalt ortsbildprägender Bäume zur unterstützen. Es ist das erste seiner Art im ganzen Landkreis Aichach-Friedberg.
Nach wiederholten Baumfällungen, unter anderem am Marienplatz, am See und am Wasserturm, gründeten Friedberger Bürger um den früheren Ortsvorsitzenden des Bund Naturschutz, Otfried Horn, die Initiative „Bäume sind genial“. Sie sammelten 850 Unterschriften und forderten den Stadtrat auf, sich stärker für den Schutz von Bäumen einzusetzen (wir berichteten). Als Vorlage diente ihnen das Schwabmünchner Baumförderprogramm.
Kommt jetzt in Friedberg die Baumschutzverordnung?
Für Claudia Eser-Schuberth ist die nun verabschiedete Förderrichtlinie allerdings nur ein erster Schritt, um Bäume in Friedberg besser zu schützen. „Es ist ein gutes Angebot, wir hoffen, dass es genutzt wird“, sagte sie und forderte zum wiederholten Mal eine Baumschutzverordnung. Für Peter Feile (SPD) hingegen ist ein freiwilligen Angebot besser als Zwang und hat bessere Aussichten auf Akzeptanz. „Wegen der Baumschutzverordnung ist noch kein einiger Baum nicht gefällt worden“, sagte er.
Die einzige Gegenstimme kam von Jakob Eichele (Freie Wähler). Der Gärtnermeister warnte davor, dass die Stadt bei Nachbarschaftsstreitigkeiten zwischen die Fronten geraten könnte, und kritisierte das Programm auch inhaltlich. Aus Schwabmünchen sei von solchen Schwierigkeiten aber nichts bekannt, sagte Bürgermeister Roland Eichmann (SPD).
Das Baumförderprogramm in Friedberg
Bäume Gefördert werden ortsbildprägende, große und vitale Bäume langlebiger Arten. Das sind Arten, die in der Regel mindestens 100 Jahre alt werden. Kriterium ist auch die Sichtbarkeit von öffentlichen Flächen aus. Als vital gilt ein Baum mit ausreichend langer Erhaltungsperspektive.
Mindestgröße Stammumfang von einem Meter ein einem Meter Höhe.
Maßnahmen Gefördert werden fachliche Beratung und Begutachtung, Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Verkehrssicherheit (z.B. Beseitigung von Totholz), Pflegemaßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Gesundheit des Baumes, Erhaltung und Verbesserung des Standortes, etwa durch Bodenbelüftung, Verpflanzung großer Bäume in Sonderfällen.
Förderhöhe Gefördert werden bis zu 50 Prozent der anerkannten Maßnahme. Die Obergrenze liegt bei 1000 Euro pro Baum. Über die Höhe entscheidet die Stadtverwaltung in Einvernehmen mit dem Umweltpfleger des Stadtrates. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Empfänger Grundstückseigentümer, natürliche und juristische Personen.
Auflagen Die Förderung erfolgt in der Erwartung, dass der Baum mindestens 10 Jahre erhalten bleibt. Der Besitzer darf in dieser Zeit nichts vornehmen, was dem Baum schadet.
Verfahren Die Anträge müssen Bürger schriftlich an die Stadtverwaltung stellen. Zu den Unterlagen gehören Lageplan, Beschreibung und Größe des Baumes (Art, Größe, Standort), Beschreibung der Maßnahmen, Angebot des Unternehmens.
Unterdessen informierte die Stadt über neue über Rodungsarbeiten im Bereich des Schlossweihers. Auf einer Fläche von rund 300 Quadratmetern wurden Gehölz- und Buschflächen sowie vier Bäume gefällt. „Ziel dieser Vorbereitungsmaßnahmen ist es, den steilen Wegabschnitt im Nord-Westbereich des Weihers in eine länger gezogene Kurve zu verschwenken und abzuflachen“, so Stadtsprecher Frank Büschel.
Warum im Schlosspark gerodet wird
Weil in diesem Zug auch die Holzpalisaden beseitigt werden, wäre die Standsicherheit der Bäume nicht mehr gewährleistet gewesen. Diese Anpassung der Topographie hat sich laut Büschel in Abstimmung mit der Landschaftsplanerin herausgestellt. So könne die steile Böschung zum Weiher entschärft werden und der Weg barriereärmer von momentan rund 20 Prozent Neigung an der steilsten Stelle sogar halbiert werden.
Die Maßnahmen erfolgen innerhalb eines Gesamtpakets zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Erlebbarkeit des Schlossparks rund um das sanierte Wittelsbacher Schloss.