Plötzlich knallt es im Garten. Es ist ein warmer Sommerabend Mitte August, als im Süden des Kreises Aichach-Friedberg ein 38-Jähriger aufschreckt. Dann folgt wieder ein Knall, er entdeckt auf dem Boden seines Gartens aufgeplatzte Knallerbsen. Weil er die Partygesellschaft vom Garten nebenan als Verursacher vermutet, macht er sich auf den Weg zu seinem 47-jährigen Nachbarn. So wurde es am Donnerstag in der Gerichtsverhandlung geschildert. Es war der Auftakt zu einem Streit, an dessen Ende eben jener 47-Jährige seinem Nachbarn drohte, ihn abzustechen. Dafür musste er sich nun vor dem Amtsgericht Aichach verantworten.
Nachbarstreit im Landkreis Aichach-Friedberg endet mit Drohungen
Wie der 38-Jährige vor Gericht aussagte, wollte er sich bei seinem Nachbarn über die Knallerbsen beschweren. Nachdem er vergeblich geklingelt und gerufen hatte, traf er den sichtlich betrunkenen 47-jährigen Angeklagten vor dessen Garage. Im Verlauf behauptete dieser, dass seine Kinder mit den Knallerbsen gespielt hatten und sich der Nachbar nicht aufregen sollte. In der Folge versuchte der 47-Jährige, seinen Nachbarn vom Grundstück zu schicken. Als dieser der Aufforderung nicht nachkam, drohte ihm der Angeklagte mit einem spitzen Gegenstand in der Hand, er werde ihn abstechen. Um was es sich dabei genau handelte, konnte der 38-Jährige aber nicht erkennen.
Danach verließ er jedoch das Grundstück des 47-Jährigen und rief die Polizei. Einen Alkoholtest lehnte der Angeklagte gegenüber der Polizei ab, die ihm eine Gefährderansprache hielt. Für den Beschuldigten noch nicht das Ende der Auseinandersetzung: Er urinierte an den Zaun zwischen den Grundstücken und beschimpfte die Frau des Nachbarn. Nach einem erneuten Streitgespräch zwischen dem Mann und dem Nachbarn endete die Auseinandersetzung aber schließlich.
Der Angeklagte gab vor Gericht zwar die Taten zu, bezog sich aber auf sein Selbstverteidigungsrecht, das er auf seinem Grundstück geltend machen wollte. Allerdings schenkte die Staatsanwaltschaft dem geschädigten Nachbarn Glauben und forderte eine Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro Strafe für den 47-Jährigen. Richterin Eva-Maria Grosse verurteilte den Angeklagten letztlich nur zu einer Gesamtstrafe von 3000 Euro. Sie sah die soziale Situation sowie die Alkoholisierung zum Zeitpunkt der Tat als strafmildernd an.
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