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Amtsgericht Aichach verurteil Täter wegen schwerer Körperverletzung in Kissing

Kissing

Brutaler Vorfall in Kissing: 29-Jähriger wegen schwerer Körperverletzung verurteilt

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    Ein 29-Jähriger wurde wegen schwerer Körperverletzung verurteilt.
    Ein 29-Jähriger wurde wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Foto: Gerlinde Drexler (Symbolbild)

    Am Amtsgericht Aichach musste sich ein 29-jähriger Mann wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Die ihm vorgeworfene Tat ereignete sich am 19. August 2024 in der Bahnhofsstraße in Kissing, wo zwei Männer bei einer brutalen Attacke schwer verletzt wurden. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, zwei Männer schwer verletzt zu haben. Ein weiterer mutmaßlicher Täter ist ebenfalls angeklagt – sein Verfahren steht allerdings noch aus.

    Laut dem Polizeibeamten, der im Fall ermittelte, befanden sich die beiden Opfer mit einem weiteren Freund auf dem Heimweg von Augsburg nach Kissing. In der Bahnhofsstraße trafen sie auf drei Männer, darunter der Angeklagte. Diese waren alkoholisiert und hielten Bierflaschen in den Händen. Die Täter fragten die drei Freunde zunächst nach Zigaretten, woraufhin diese ihnen zwei übergaben. Danach eskalierte die Situation. Einer der Täter schlug einem der Freunde mit einer Glasflasche gegen den Kopf. Es folgte eine brutale Attacke: Die Männer traten und schlugen mit Fäusten auf das bereits verletzte Opfer ein. Der 34-Jährige erlitt durch die Schläge eine Platzwunde, eine Schädelprellung und trug Erinnerungslücken davon, später entdeckte er mehrere Glassplitter in seinem Kopf.

    „Ich hatte Todesangst“, erzählt ein Opfer im Prozess am Amtsgericht

    Sein 23-jähriger Freund wollte ihm laut Aussage helfen, stolperte und fiel zu Boden. Auch er geriet in die Gewalt der Täter, mit Glasflaschen und Fußtritten wurde er angegriffen. Zu diesem Zeitpunkt stießen sieben bis acht weitere unbekannte Täter hinzu und traten ebenfalls auf die am Boden liegenden Opfer ein. Der 23-Jährige erlitt eine schwere Schädelprellung, Schürfwunden an Hand, Kopf und Oberkörper sowie eine klaffende Wunde am Hinterkopf und eine Prellmarke an der Schulter.

    Nachdem es ihnen gelungen war aufzustehen, flohen die beiden Opfer zusammen mit ihrem Freund, welcher unverletzt davonkam. Doch die Angreifer nahmen die Verfolgung auf. „Ich hatte Todesangst“, sagte einer der Freunde im Prozess. Als die Opfer laut riefen, dass sie die Polizei holen würden, ergriffen die Täter die Flucht in Richtung Münchner Straße. Ein Hausmeister, der das Geschehen aus der Entfernung beobachtet hatte, alarmierte die Polizei. Der Angeklagte konnte mit Hilfe von Lichtbildern bei der Polizei identifiziert werden und wurde daraufhin festgenommen und vernommen. Vor Gericht machte er keine Aussage.

    Richter Axel Hellriegel äußerte im Verlauf des Verfahrens Bedenken bezüglich des Hergangs. Warum es nach der Übergabe der Zigaretten zu der brutalen Attacke kam, ist unklar. Täter und Opfer kannten sich laut Zeugenaussagen nicht, daher gab es auch keine Vorgeschichte zwischen den Männern, es hatte auch keine Provokationen gegeben. Der Angeklagte, ein 29-Jähriger aus Ingolstadt, wies selbst keine Verletzungen auf.

    Das Urteil von Richter Hellriegel: Ein Jahr und vier Monate Haft

    Staatsanwältin Sabine Adamek plädierte für eine Haftstrafe von zwei Jahren wegen schwerer Körperverletzung, da der Angeklagte bereits mehrfach wegen Betäubungsmitteldelikten vorbestraft war. Für den Verteidiger des Angeklagten, Leiss Alexis, war sein Mandant unschuldig, da die Zeugenaussagen seiner Meinung nach widersprüchlich waren. Für ihn war die Reihenfolge der Ereignisse unklar, da aus den Zeugenaussagen nicht eindeutig hervorgegangen war, wer wann zugeschlagen hatte.

    Schließlich wurde der Angeklagte zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Für Richter Hellriegel war der Angeklagte eindeutig schuldig. Ob dieser selbst mit einer Glasflasche zugeschlagen habe, sei nicht zweifelsfrei zu klären gewesen. Für den Richter war jedoch klar, dass der Angeklagte zusammen mit den anderen Tätern auf die Opfer eingeschlagen hatte. Als strafmildernde Faktoren berücksichtigte der Richter den alkoholisierten Zustand des Angeklagten und die Tatsache, dass die Opfer keine dauerhaften Schäden davongetragen haben. Allerdings äußerte Hellriegel Zweifel an der positiven Sozialprognose des Verurteilten.

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