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Betretungsrecht in bayerischen Wäldern: Was erlaubt ist und was nicht

Aichach-Friedberg

Der Wald gehört jedem, oder etwa nicht? Diese Regeln gelten

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    Im Derchinger Forst werden immer wieder Mountainbike-Trails außerhalb der Wege angelegt.
    Im Derchinger Forst werden immer wieder Mountainbike-Trails außerhalb der Wege angelegt. Foto: Johannes Kiser (Archivbild)

    Der Wald – ein Ort der Erholung, Sportstätte und Rückzugsraum zugleich. Für viele ist er ein öffentlicher Raum, doch das ist ein Trugschluss: „Der Wald gehört jemandem“, sagt Rudi Brandl vom Forstrevier Eurasburg. „Es ist wie beim Nachbarn: Einfach so durch den Garten spazieren, das würde auch keiner wollen.“ In Bayern gilt zwar das freie Betretungsrecht, doch viele vergessen, dass dieses Recht auch mit Pflichten einhergeht – gegenüber Natur, Eigentümer und anderen Besuchern. Gerade seit Corona ist die Zahl der Waldbesucher gestiegen, die Schäden nehmen zu. Dabei sind es oft nur wenige, die durch ihr Verhalten das Freizeitvergnügen für alle anderen einschränken.

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