Vor zwei Jahren trat eine neue Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte in Kraft, die die Preise für tiermedizinische Leistungen um 20 bis 25 Prozent erhöht hat. Grundlage war eine Studie aus dem Jahr 2020, die im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft erstellt wurde, um die wirtschaftlich notwendigen Einnahmen einer Tierarztpraxis zu ermitteln. Das wenig überraschende Ergebnis nach 23 Jahren ohne Anpassung: Für einen wirtschaftlichen Betrieb müssen die Gebühren steigen. Die Kosten tragen nun Privatpersonen, Tierheime und landwirtschaftliche Betriebe.
Aichach-Friedberg
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