Bis zu 10.000 Euro Strafe drohen Umweltfrevlern, die Abfälle in der Natur illegal entsorgen. Das scheint viele nicht abzuschrecken. Denn illegale Müllablagerungen nehmen im Landkreis zu. Besonders in gut mit dem Auto erreichbaren, abgelegenen Bereichen häufen sich die Funde.
„Es gibt kaum etwas, das wir nicht schon im Wald gefunden haben – von Gartenabfällen bis zu Möbeln“, berichtet Matthias Lesti, Sachgebietsleiter für Abfallwirtschaft am Landratsamt. Besonders drastisch war ein Fall, bei dem kürzlich über 1000 Altreifen illegal im Wald nahe Pöttmes entsorgt wurden. Die Beseitigung kostete rund 10.000 Euro.

Die Auswirkungen solcher Ablagerungen sind erheblich – nicht nur optisch. „Grüngut wie Rasenschnitt bringt Nährstoffe in empfindliche, eigentlich nährstoffarme Flächen“, erklärt Franz Rieber, Leiter des Sachgebiets Naturschutz. Das führt dazu, dass sich invasive Arten ausbreiten und die heimischen Pflanzen verdrängen. Auch Schadstoffe aus Bauschutt oder Altöl können Boden, Wasser und Tiere gefährden.
Und wer zahlt? „In den meisten Fällen leider die Allgemeinheit“, so Lesti. Wenn kein Verursacher ermittelt werden kann – was oft der Fall ist – bleiben die Entsorgungskosten bei den Kommunen und damit letztlich bei den Bürgern hängen.
Aichach-Friedberg: Luftballons von Hochzeiten bleiben in Bäumen hängen
Während illegale Müllablagerungen wie Autoreifen oder Bauschutt sofort ins Auge fallen, gibt es Formen der Vermüllung, die weniger spektakulär, aber häufiger sind – und ebenso problematisch. Darauf weist Rudolf Brandl, Leiter des Forstreviers Eurasburg, hin: „Es sind nicht nur die großen Müllberge, die stören, sondern vor allem die vielen kleinen Dinge, die oft niemand einsammelt.“ Gemeint sind Taschentücher, Schnellrestaurant-Verpackungen, Flaschen oder Zigarettenkippen – alles Gegenstände, die Spaziergänger einfach neben der Bank liegen lassen, auf der sie eben Brotzeit gemacht haben.
Ein besonderes Ärgernis sind für Bradl die scheinbar harmlosen Luftballons, die zum Beispiel bei Hochzeiten steigen gelassen werden. „Die hängen oft jahrelang in den Baumkronen – eine Dauerbelastung für die Natur“, betont er und stellt klar: „Alles, was in die Natur mitgenommen wird, sollte auch wieder mit zurückgenommen werden.“

Denn das Ablagern von Abfällen in der Natur ist verboten. Es kann mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden – zusätzlich zu den Entsorgungskosten. In Einzelfällen konnten Täter identifiziert werden, etwa durch Adresskuverts oder persönliche Gegenstände im Müll. Zudem setzt das Landratsamt auf die Hilfe der Bevölkerung. Mit der Abfall-App kann jeder illegale Müllfunde melden.
Rechtliche Grundlagen zur Müllentsorgung in der Natur
Bayerisches Naturschutzgesetz:
Das Zurücklassen oder Ablagern von beweglichen Sachen (wie Müll) in der freien Natur außerhalb zugelassener Entsorgungseinrichtungen ist verboten.
Rechtsfolgen bei Verstoß:
Ordnungswidrigkeit
Bußgeld von bis zu 10.000 Euro
Übernahme der vollständigen Entsorgungskosten durch den Verursacher
Müll entdeckt? Melden mit der Abfall-App!
Illegale Müllablagerungen können über die kostenlose Abfall-App des Landkreises Aic schnell und unkompliziert mit Foto und Standort gemeldet werden.
Infos und Download: www.lra-aic-fdb.de
Neben Kontrolle und Strafen setzt der Landkreis aber auch auf Aufklärung. Besonders im Fokus stehen Kinder: Mit Aktionen in Schulen und Kindergärten wird schon früh Umweltbewusstsein gefördert, etwa beim Umwelttheater. „Das Ziel muss sein, dass Menschen verstehen: Die Natur ist keine Müllkippe. Jeder trägt Verantwortung – und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt“, so Rieber.
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