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Mering: Bauherren müssen in Mering Spielplätze schaffen - oder zahlen

Mering

Bauherren müssen in Mering Spielplätze schaffen - oder zahlen

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    Viel Geld hat der Markt Mering für den neuen Römerspielplatz am Trachtenheim investiert. Mit einer Spielplatzsatzung will die Kommune künftig Bauherren an solchen Kosten beteiligen oder diese verpflichten, stelbst Spielplätze anzulegen.
    Viel Geld hat der Markt Mering für den neuen Römerspielplatz am Trachtenheim investiert. Mit einer Spielplatzsatzung will die Kommune künftig Bauherren an solchen Kosten beteiligen oder diese verpflichten, stelbst Spielplätze anzulegen. Foto: Philipp Schröders (Archivbild)

    Wer in Mering ein Haus mit mehr als drei Wohnungen baut, muss einen Kinderspielplatz dazu errichten - oder aber für diesen eine Ablöse an die Kommune zahlen. Das regelt die neue Spielplatzsatzung, die der Meringer Marktgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung erlassen hat. Bei den entsprechenden Summen fließt der Bodenrichtwert mit ein. Entsprechend teuer wird es künftig für Investoren.

    Mering macht damit von einer relativen neuen Möglichkeit des Baugesetzes Gebrauch. Spielplätze waren zwar auch zuvor schon bei größeren Neubauten vorgeschrieben. Über die Umsetzung musste jedoch die Baubehörde am Landratsamt entscheiden, die laut Bürgermeister Florian Mayer bei Befreiungen relativ großzügig war. Mit der Satzung können die Kommunen dies selbst in die Hand nehmen und haben ein Instrument, auch Ablösezahlungen zu erheben.

    Bürgermeister Florian Mayer schlug vor, diese Möglichkeit zu nutzen. Er sieht diese sowohl für die Kommune als auch für Bauherren als Vorteil. "Nicht überall im Innerort macht es Sinn, einen Spielplatz zu schaffen", sagte er. Investoren können diesen nun ablösen und die Kommune könne das Geld für die Schaffung und Instandhaltung kommunaler Spielplätze nutzen. Als Diskussionsgrundlage hatte die Verwaltung sich an den Satzungen anderer Gemeinden orientiert. Offizielle Mustersatzungen gebe es noch nicht, weil die Regelung ganz neu ist.

    Spielplätze für Wohnanlagen in Mering müssen mindestens 60 Quadratmeter groß sein

    Grundsätzlich gibt die Satzung vor, dass für jedes Haus mit mehr als drei Wohnungen ein Spielplatz auf dem Grundstück oder in unmittelbarer Nähe geschaffen werden muss. Je 25 Quadratmeter Wohnfläche sind 1,5 Quadratmeter Spielfläche nachzuweisen. Der Spielplatz muss jedoch eine Mindestgröße von 60 Quadratmeter haben.

    Alternativ können sich Bauherren künftig von dieser Verpflichtung freikaufen. Andere Kommunen veranschlagen dafür den Bodenrichtwert plus Herstellungskosten plus Unterhaltskosten. Wie Mayer erläuterte, seien jedoch die von anderen angegebenen Herstellungskosten von 11,52 Euro pro Quadratmeter völlig unrealistisch. Basierend auf den Kosten beim Meringer Römerspielplatz und der seitdem erfolgten Baukostensteigerung legte der Meringer Gemeinderat die Herstellungskosten auf 75 Euro pro Quadratmeter fest. Wie der Bürgermeister erklärte, ist der entscheidende Kostenfaktor ohnehin der Bodenrichtwert, der in Mering mittlerweile 800 bis stellenweise gar 1000 Euro pro Quadratmeter beträgt. Die Unterhaltskosten werden den Bauherren hingegen nicht in Rechnung gestellt. Mayer verwies hier auf einen aktuellen Rechtsaufsatz eines Ministerialrats, der davon abrät.

    Für Diskussionen sorgte die Mindestgröße von 60 Quadratmetern. Das Gremium war sich einig, dass diese für einen Spielplatz sinnvoll ist, bei Ablösezahlungen jedoch nicht. Diese sollen sich, dem Vorschlag von Wolfgang Bachmeir (SPD) folgend, rein an der Wohnfläche orientieren.

    Einnahmen aus der Ablöse sollen zweckgebunden für Spielplätze sein

    Ein konkretes Beispiel: errichtet ein Investor ein Haus mit vier Wohnungen von jeweils 75 Quadratmetern, dann müsste er 18 Quadratmeter Spielplatzfläche zum Wert von 875 Euro pro Quadratmeter ablösen, also insgesamt 15.750 Euro. Errichtet ein Bauträger ein Mehrfamilienhaus mit zehn Wohnungen von durchschnittlich 60 Quadratmetern, beläuft sich die Ablöse beispielsweise auf 31.500 Euro.

    CSU-Sprecher Georg Resch forderte, dass dieses Geld nicht irgendwo im Haushalt verschwinden dürfe, sondern zweckgebunden für Kinderspielplätze verwendet werden soll.

    Für die SPD bezog Irmgard Singer-Prochazka Stellung: "Mich hat das sehr gefreut. Es ist ein Infrastrukturbeitrag und ich hoffe, dass es für die Kinder ein Gewinn ist".

    UWG-Fraktionsvorsitzender Mathias Stößlein sprach sich auch für die Satzung aus. Er hätte jedoch statt eines festen Ablösesatzes gerne, dass dieser sich immer nach dem aktuellen Baukostenindex berechnet. Armin Neumeir vom Bauamt erklärte, dass dies rechtlich nicht möglich sei.

    Erich Lutz (CSU) bezweifelte, dass sich die Einhaltung der Vorgaben durchsetzen lässt. "In einen Bauantrag kann ich viel reinschreiben. Das macht nur Sinn, wenn auch jemand kontrolliert, ob das tatsächlich so gebaut wird", merkte er an. Neumair erläuterte, dass die Kontrolle dem Landratsamt obliege. "Dann kann man es sich gleich sparen. Das ist doch Käse", ärgerte sich Lutz.

    Grünen-Sprecherin Petra von Thienen begrüßte die Satzung und plädierte dafür, den Ablösebetrag so hoch anzusetzen, dass die Gemeinde damit alternativ tatsächlich entsprechende Spielplätze anlegen kann.

    Spielplatzsatzung wird Bauen und Wohnen in Mering weiter verteuern

    Michael Metz (UWG) äußerte Bedenken, dass die Ablöse das Bauen und damit letztlich das Wohnen in Mering weiter verteuere. Irmgard Singer-Prochazka hielt ihm die Beispiele entgegen, mit denen es der Meringer Bauausschuss in jeder seiner Sitzungen zu tun hat. "Das ist freilich eine Infrastrukturabgabe. Und das ist doch richtig, wenn einer an der Stelle von einem Siedlerhaus in St. Afra 18 Wohnungen baut", meinte sie. Bisher habe die Kommune die Spielplätze für die dort lebenden Kinder alle aus dem hohlen Bauch finanziert.

    Auf Nachfrage von Paul Kuhnert (UWG) erklärte Armin Neumeir, dass die Spielplatzsatzung rechtssicher nur für Neu- und nicht für Umbauten angewendet werden kann.

    Am Ende entschied der Gemeinderat mit 20:3 Stimmen die Spielplatzsatzung zu erlassen. Die Ablösesumme beträgt pro Quadratmeter 75 Euro Herstellungskosten plus dem jeweiligen Bodenrichtwert.

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