Für Kopfzerbrechen sorgt in Mering die Grundsteuer. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts ist die bisherige Berechnungsgrundlage nicht mehr zulässig. Wie sich die neue Bemessungsgrundlage für die einzelnen Eigentümer auswirkt, darüber liegen nun in Mering die ersten Zahlen vor. Das sorgte im Gemeinderat für Diskussionen - ebenso wie die in Mering bisher schon relativ hohen Hebesätze.
Mering
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden