Gerade in der heutigen Zeit, in der sehr viel Päckchen und Pakete verschickt werden und der Empfänger nicht immer zu Hause erreichbar ist, sind Packstationen praktisch. Dort werden Päckchen, die nicht zugestellt werden konnten, vom Paketboten deponiert und können zu jeder Tages- und Nachtzeit abgeholt werden. Außerdem können die Nutzerinnen und Nutzer dort auch Päckchen aufgeben. Schon vor längerer Zeit hatte Gemeinderatsmitglied Sebastian Meßner die Idee, auch in Eurasburg eine DHL-Packstation aufzustellen. So können weite Fahrtwege zur nächsten DHL-Station gespart werden. Der Gemeinderat zeigte sich in seiner letzten Sitzung aufgeschlossen.
Bürgermeister Reithmeir berichtet über Fortschritte beim Schulbau
Dabei soll es womöglich nicht bei einer Station bleiben. Der Gemeinderat zog in Erwägung, das Angebot mit einer zweiten Station auch auf Freienried auszuweiten. Bis es jedoch so weit ist, müssen die Bedingungen für eine Packstation noch detailliert mit einem DHL-Vertreter erörtert werden. Auch muss ein geeigneter Standort gefunden werden. Angedacht ist hier zunächst in Eurasburg der Platz an der Einmündung Eismannsberger Straße zur Straße Am Kirchberg und in Freienried am Parkplatz an der Kirche.
Was den Anbau an der Grundschule angeht, berichtete Bürgermeister Paul Reithmeir im Gemeinderat, dass die Arbeiten gut voranschreiten und der Zeitplan aktuell eingehalten wird. Er informierte über die Vergabe weiterer Gewerke für den Innen- und Außenausbau der Schule, etwa Malerarbeiten, Trockenbauarbeiten, Fliesen- und Natursteinarbeiten. Die meisten Vergaben gingen an Firmen in direkter Nähe. Bei allen drei Gewerken liegen die Auftragswerte unter den jeweils berechneten Kostenvoranschlägen.

Außerdem stimmten die Gemeinderatsmitglieder dem Bau eines Einfamilienhauses in der Waldstraße zu, welches eine Firsthöhe von reichlich acht Metern hat und mit einem Satteldach ausgestattet ist. Aus südwestlicher Richtung wirkt das Haus aufgrund der Hanglage dreigeschossig. Beantragt wurde vom Bauherrn die Genehmigung, die Balkone ausnahmsweise um 1,50 beziehungsweise zwei Meter über die engen Baugrenzen hinaus anzubringen.
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