Darf man mit dem Auto zwei Parkplätze blockieren?
Immer wieder zu beobachten: Das Phänomen des Mittelparkers, der sein Auto mittig zwischen zwei Parkplätzen abstellt. Doch ist das eigentlich erlaubt?
Rüpel, die ihre Ellbogen ausfahren, oder Egoisten, die sich nichts um andere scheren – die Zahl der Menschen, die sich rücksichtslos nur ums eigene Wohl kümmern, nimmt zu. Speziell im Verkehr tritt dieses Phänomen millionenfach auf. Nicht die gefährlichste, aber durchaus eine lästige Subspezies des Autofahrers ist der sogenannte Mittelparker.
Mit dem Auto zwei Parkplätze blockieren: Der lästige Mittelparker
Zwar gibt es noch keine offiziellen Studien, ob die Zahl derer zunimmt, die ihr Automobil mittig zwischen zwei Parkplätzen abstellen. Tatsache ist aber, dass sich täglich Tausende auf deutschen Parkplätzen über diejenigen ärgern, die mit ihrem Fahrzeug freie Stellplätze blockieren. In einschlägigen Verkehrsforen im Internet diskutieren sich Autofahrer die Köpfe heiß. Da wird über Moral geschwafelt und Rücksichtslosigkeit beklagt. Rechtlich ist die Tat des Mittelparkens klar: Denn in Paragraf zwölf, Absatz sechs der Straßenverkehrsordnung heißt es knapp und verständlich: „Es ist platzsparend zu parken.“
Laut ADAC kann ein Verstoß mit einem Bußgeld geahndet werden. Das gilt selbst für diejenigen, die sich mit zwei Parktickets zwei freie Plätze erkaufen wollen. Denn man bezahlt eine Parkgebühr und keine Stellplatzmiete für die Anzahl der belegten Plätze. Einen gesetzlich geregelten Rangierabstand gibt es indes nicht. Einen halben Meter auf beiden Seiten sollte man den Nachbarn aber zugestehen, rät der Autoklub.
Parkplatz freihalten verboten
Und weil wir schon bei Verkehrsregeln sind: Im Kampf um einen Parkplatz eine Parklücke beispielsweise von seinem Beifahrer freihalten zu lassen, ist ebenfalls verboten. Die Rechtssprechung erlaubt sogar, den „Besetzer“ wegzudrängen. Denn in diesem Fall gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Hinweis der Redaktion: Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Beitrag aus unserem Online-Archiv.
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Ein Problem sind doch auch die zu kleinen Parkplätze, die ja mit der Größe der Autos nicht mitgewachsen sind. Stehen 2 6 er BMW SUV nebeneinander, ist aus und einsteigen auf normaler Parkfläche nicht mehr möglich.
Das ist dann aber alleine das Problem derer, die in der Stadt mit ihrem SUV rumfahren und parken müssen. Das können nicht die anderen ausbaden. Wenn das Auto zu groß ist muss man halt ein anderes fahren. Sonst fahren wir bald alle mit nem LKW einkaufen und Schuld sind natürlich die anderen.
Die ist geregelt in der StVo
Ab 2,8 t zl. Gesamtgewicht.
Die Parkplätze sind halt nur Gr. M
Notfall mus man sich Platz machen.
SUV man/n gönnt sich ja sonst nicht´s.
Mir ist schon oft passiert, dass zwar eine Lücke frei ist, aber der andere daneben steht auf 2 Plätzen oder sehr weit weg von der Wand. Das setzt sich dann in alle anderen fort und wenn man zurückkommt und alle anderen weggefahren sind steht man ziemlich doof als einziges Auto da.
Stimmt. Ähnlich ist es doch mit Garagen die so 20 Jahre at und älter sind. Da gehen ja heute produzierte Kleinwägen nicht mehr rein.[url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Froehlich/smilie_happy_001.gif[/img][/url]
Wenn ich einen Bus fahre mus ich wohl einen Busparkplatz suchen.
Ein SUV ist noch kein Bus, hat aber auf dem normalen Parkplatz nicht genug Platz und die Parkplätze stehen voll mit SUV`s. Ich bin aber mit einen kleinen Audi unterwegs und nicht mit SUV.
Vielleicht sollte auch die Frage gestellt werden: warum?
Wei man auf einer Beule am Einstieg mangels Rücksicht des neben einem parkenden, sitzen bleibt. Sachbeschädigung interessiert doch kaum noch einen.
Verkehrsregeln, gleich welcher Art, interresieren schon seit vielen Jahren kaum noch jemand.
Gut zu beobachten ist auch, dass bei den Meisten Fahrzeugen der Blinker bereits ausgebaut und die Hand für das Handy stehts bereit ist.
Auch bei den neuen "Berufskraftfahrern" >von denen wir zb. beliefert werden< können zwar nicht richtig lesen, (Lieferscheine, Rückscheine usw.) aber dürfen große LKW steuern.