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Finanzkolumne
29.03.2021

Warum eine Rechtsschutzversicherung kein Freibrief ist

Eine Rechtsschutzversicherung kann sich lohnen.
Foto: Alexander Kaya

Die Absicherung für Streitfälle kann sehr nützlich sein. Doch die Versicherer lassen sich das Risiko gut bezahlen – und Ausschlussklauseln können zum Boomerang werden.

Recht haben und Recht bekommen, ist nicht das Gleiche. Wer kennt diesen Spruch nicht? Leider stimmt er auch, weil vor Gericht strittige Sachverhalte auf auslegungsfähige Gesetze treffen. Das Ergebnis ist meist ungewiss. Viele Rechtsuchende kommen zudem gar nicht so weit, weil sie nicht das Geld haben oder vorschießen können, um ihren Fall vor den Kadi zu bringen. Für Abhilfe kann hier eine Rechtsschutzversicherung sorgen. Diese übernimmt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten bis zu einer vereinbarten Höhe und macht so Prozesse oft erst finanziell möglich.

Häufige Anwendungsfälle für so eine Versicherung sind Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, Verkehrsstreitigkeiten, Streitigkeiten um Versicherungsleistungen, wie der Berufsunfähigkeitsversicherung sowie im Mietrecht. Wer auf diesen Gebieten ein persönliches Konfliktpotenzial sieht, sollte einen Abschluss in Erwägung ziehen.

Last-Minute-Abschluss der Versicherung vermeiden

Wichtig dabei ist, dass bei Vertragsabschluss noch kein Streitfall eingetreten oder noch kein künftiger Rechtsstreit absehbar ist. Denn einen Last-Minute-Abschluss, wenn sich die Kündigung des Arbeitgebers schon andeutet, macht der Versicherer nicht mit. Auch sonst könnten die Leistungen dieser eigentlich nützlichen Versicherung deutlich besser sein. Einen leistungsstarken Rechtsschutz für die Bereiche Privates, Beruf und Verkehr bekommt man kaum unter 230 Euro im Jahr nebst Selbstbehalt. Auch dann muss man Abstriche wegen der Ausschlüsse machen.

Die Versicherung leistet in der Regel nicht, wo es wirklich teuer werden kann. Also bei Streit um die Immobilienfinanzierung oder Kapitalanlagen, im Scheidungsfall oder bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Wer eher hier seinen Bedarf sieht, sollte sich um eine sehr passgenaue Versicherungslösung bemühen. Es gilt auch für die Rechtsschutzversicherung: Vertrag ist nicht gleich Vertrag! Eine gute Versicherung übernimmt alle anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten bis zu einer Höhe von mindestens 300.000 Euro. Immer häufiger wird eine telefonische Erstberatung durch einen Vertragsanwalt angeboten. Dies ist eine sinnvolle Zusatzleistung, sollte aber nicht verpflichtend sein, denn die freie Anwaltswahl ist ein Qualitätskriterium.

Wichtig ist auch das Thema Vorvertraglichkeit. Oft werden Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen nicht wahrheitsgemäßer Beantwortung der Gesundheitsfragen abgelehnt. Kommt es zu einem Rechtsstreit, muss nur der Rechtsschutzversicherer mit der Klausel „Vorvertraglichkeit“ die Kosten übernehmen, weil die Ursache für den Rechtsstreit vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung liegt.

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