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Ratgeber
28.01.2020

Wer bei den Eltern auszieht, muss sich ums Ummelden kümmern

Ein Umzug ist mehr als nur das Schleppen von Kartons und Möbeln - zuvor kommt die Organisation und der Papierkram.
Foto: Kai Remmers, dpa

Wer auszieht, muss seine Adresse ändern. Das geht inzwischen schnell. Was sonst noch zu beachten ist, erklären wir in unserer Ratgeber-Kolumne.

Wer das Elternhaus verlässt, wird plötzlich mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Bayern wollen wir am Beispiel der fiktiven Auszubildenden Laura die wichtigsten Fragen beantworten.

Laura wohnt in der eigenen Wohnung, nun muss die 18-Jährige noch die Behördengänge abhaken, das heißt: ihre neue Adresse melden und sich um die Rundfunkgebühren kümmern.

Schnell erledigt - die Ummeldung: Nach dem Umzug hat Laura zwei Wochen Zeit, um bei der Stadtverwaltung ihre neue Adresse anzugeben und somit ihren neuen Erst- oder Zweitwohnsitz festzulegen. Beim Einwohnermeldeamt sollte sie ihren Personalausweis und die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung mitbringen. Diese bekommt sie vom Vermieter, der darin exakt angibt und bestätigt, wer an welchem Tag in seine Wohnung gezogen ist. Ein Mietvertrag als Nachweis reicht bei der Behörde nicht aus. Die einseitige Vorlage für so eine Bestätigung lässt sich herunterladen, zum Beispiel auf der Internetseite der Stadt oder Gemeinde.

Neue Adresse: Die Ummeldung bei der Behörde ist kostenlos

Der Behördengang: In vielen Städten kann man vorab online Termine (mit Uhrzeit) für die Ummeldung vereinbaren. So fällt vor Ort die Wartezeit weg. Laura kann auch direkt zur Meldebehörde gehen, eine „Nummer“ ziehen und warten, bis sie zu einem freien Schalter gerufen wird. Währenddessen füllt sie schon den Meldeschein aus. Den erhält sie beim Amt oder vorab als Download aus dem Internet. In vielen Behörden gibt der Sachbearbeiter ihre Daten direkt ins System ein, sodass Laura nur noch das ausgedruckte Exemplar des Meldescheins unterschreiben muss. Jetzt bekommt sie noch eine Meldebestätigung sowie einen neuen Adressaufkleber auf der Rückseite ihres Personalausweises – fertig! Die Ummeldung kostet keinen Cent. Gebühren fallen nur an, wenn sie ihre neue Adresse auch im Fahrzeugschein vermerken lassen möchte. Gut, dass die 18-Jährige noch kein eigenes Auto besitzt.

Rundfunkbeitrag: Laura ist volljährig und lebt in ihrer eigenen Wohnung, damit kommt sie um den monatlichen Beitrag von 17,50 Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht herum. Die Anmeldung funktioniert online, das Formular dazu findet sie unter www.rundfunkbeitrag.de. Als Auszubildende verdient sie kein großes Geld, ist aber trotzdem nicht grundsätzlich von den Gebühren befreit. Das geht nur, wenn sie Unterstützung bekommt, also zum Beispiel BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach SGB III. Für eine Befreiung wendet sie sich an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Auch diese Anträge gibt es unter www.rundfunkbeitrag.de. Wenn sie den Antrag stellt, muss Laura nachweisen, dass sie eine der genannten Leistungen bezieht, zum Beispiel mit einer entsprechenden Bescheinigung vom Amt. Am besten reicht sie keine Originale ein, sondern vom Amt beglaubigten Kopien.

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Zur Autorin: Tatjana Halm ist Anwältin und Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern, wo sie das Referat Markt und Recht leitet.

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