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  3. Reisen in Corona-Zeiten: Urlaub trotz Corona: Welche Länder sich als Ziel eignen

Reisen in Corona-Zeiten
11.07.2020

Urlaub trotz Corona: Welche Länder sich als Ziel eignen

Deutsche Urlauber haben in der EU schon wieder viele Reisemöglichkeiten.
Foto: Bernadette Olderdissen, dpa

Die Reisewarnung in der EU ist aufgehoben, doch wie kann Urlaub im Corona-Jahr aussehen? Welche Länder unter welchen Bedingungen für Urlauber geöffnet sind und was vor Ort gilt.

Raus aus dem Stress im Alltag und ab an den Strand: Der Sommerurlaub ist für viele Menschen ein Ereignis, auf das sie sich das ganze Jahr lang freuen. Zwar hat Deutschland inzwischen die Reisewarnung für die meisten EU-Länder aufgehoben, doch es gibt noch Ausnahmen. Ob zwischen Quarantäne, Einreise- und Hygienebestimmungen überhaupt Urlaubsfeeling aufkommen kann? Wir beantworten, welche Länder wieder bereist werden können und was es vor Ort zu beachten gilt.

Urlaub in der EU: Im Einzelfall kann eine Reisewarnung wieder ausgesprochen werden

Seit dem 15. Juni hat Deutschland die Warnung für touristische Reisen für 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgehoben. Auch Island, Lichtenstein, Norwegen und die Schweiz dürfen wieder bereist werden, ebenso wie Großbritannien, Monaco, Andorra, San Marino und der Vatikanstaat. Im Einzelfall kann das Auswärtige Amt Reisewarnungen aussprechen. Das ist der Fall, wenn die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen liegt. Aktuell gilt das für Luxemburg. Das Auswärtige Amt rät außerdem dringend dazu, nicht an Kreuzfahrten teilzunehmen. Ausgenommen aus dieser Warnungen sind Flusskreuzfahrten innerhalb der EU oder dem Schengen-Raum mit einem entsprechenden Hygiene-Konzept.

Urlaub in Schweden

Schweden war von Corona stark betroffen. Regionale Schwerpunkte liegen derzeit in Gävleborg und Jönköping.

Staatsangehörige der EU, der Schweiz, ihre Familienangehörigen und Inhaber von EU-Aufenthaltsgenehmigungen können ohne Beschränkungen nach Schweden einreisen. Es gibt auch keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen. Personen, die keine Symptome zeigen, dürfen sich frei im Land bewegen. Es gilt keine Maskenpflicht, allerdings sollen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Detaillierte Informationen gibt es hier.

Urlaub in Luxemburg

Das Auswärtige Amt rät weiterhin von Urlaubsreisen nach Luxemburg ab. Der Wert der Neuinfizierten liege noch immer bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen. Die Grenzübergänge sind dennoch geöffnet, es bestehen keine Einschränkungen bei der Einreise.

In Luxemburg gibt es keine Ausgangssperre. Eine Mundschutzpflicht muss vor Ort aber im öffentlichen Personennahverkehr, in Supermärkten und Geschäften, sowie in öffentlichen Einrichtungen eingehalten werden. Außerdem gilt ein Mindestabstand von zwei Metern. Im Freien und auf öffentlichen Plätzen dürfen höchstens zehn Menschen zusammenkommen, und auch in Privathaushalten dürfen nur bis zu zehn Gäste empfangen werden.

Der öffentliche Dienst, also zum Beispiel Polizeibehörden, Bürgerbüros und Verwaltungsbehörden, ist bis auf weiteres geschlossen.

Urlaub in Norwegen

Seit dem 15. Juli dürfen deutsche Staatsbürger wieder nach Norwegen reisen. Die Einreise ist quarantänefrei entweder direkt oder über Dänemark und Finnland möglich, über Schweden nur in direktem Transit. Das bedeutet, die Einreise über Schweden muss über den schnellsten Weg erfolgen (ohne Übernachtung). Fahrtunterbrechungen sind nur zum Tanken oder zur Toilettennutzung erlaubt. Im Falle einer Übernachtung außerhalb der ausgenommenen Regionen in Schweden (Kronoberg, Blekinge and Skåne) müssen sich Einreisende nach Norwegen zehn Tage lang in eine Quarantäne begeben.

 

Urlaub in Spanien, Frankreich und Italien: Diese Auflagen gelten

Der Reise-Sommer sieht 2020 anders aus. Derzeit ändert sich die Situation in den Ländern fast täglich: Selbst in der EU unterscheiden sich Hygienevorschriften und Verhaltensregeln teils deutlich.

Urlaub in Spanien

Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist seit dem 21. Juni 2020 wieder möglich. Allerdings kann die Gesundheitsbehörde bei der Einreise eine visuelle Kontrolle sowie eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung und Auswertung des Einreiseformulars durchführen. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 Grad Celsius oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.

Flugreisende müssen seit dem 1. Juli außerdem ein Formular zur Gesundheitskontrolle ausfüllen. Frühestens 48 Stunden vor der Einreise kann diese Registrierung erfolgen.

Hier können Reisende sich registrieren: https://www.spth.gob.es/ oder unter der kostenfreien SpTH-App.

Von nicht notwendigen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Aragón, Katalonien und Navarra rät das Auswärtige Amt momentan aufgrund erneut hoher Infektionszahlen und örtlicher Absperrungen ganz ab. Sollten Sie sich trotzdem dort aufgehalten haben, empfiehlt das Auswärtige Amt, vor der Rückkehr einen Corona-Test zu machen. Das RKI hat diese drei Gebiete mittlerweile zu Risikogebieten erklärt. Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten sollen in der kommenden Woche Corona-Tests ohnehin zur Pflicht werden.

Seit dem 21. Juni 2020 sind die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit in Spanien grundsätzlich entfallen - Ausnahmen gelten jedoch in einigen autonomen Regionen. An allen öffentlichen Orten - innerhalb und außerhalb geschlossener Räume - gilt landesweit eine Maskenpflicht. Auch in öffentlichen Verkehrsmittel muss eine Mund- und Nasenbedeckung getragen werden. Ausnahmen gelten für Aufenthalte am Strand, in Schwimmbädern und beim Sport. Auf den Kanarischen Inseln ist die Maskenpflicht etwas gelockert worden: Hier gilt sie außerhalb geschlossener Räume nur, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

In diesen Regionen Spaniens gelten spezielle Vorgaben:

  • Balearen: Lokale und Geschäfte um die sogenannte „Bier- und Schinkenstraße“ an der Playa de Palma sind vorerst bis zum 15. September geschlossen.
  • Katalonien: Seit dem 25. Juli sind in ganz Katalonien alle Aktivitäten des Nachtlebens verboten. In vielen Gemeinden gilt für Gastronomen außerdem die Sperrstunde ab spätestens Mitternacht. Im Großraum Barcelona, in den Kreisen Segriá und Noguera in der Provinz Lleida sowie in Figueres und Vilafant (Alt Empordà) sind zudem kulturelle und sportliche Veranstaltungen abgesagt, Treffen von mehr als zehn Personen verboten und es gilt die Empfehlung, die Wohnung nicht zu verlassen. Der Zugang und das Verlassen des Kreises Segriá in der Provinz Lleida einschließlich der Provinzhauptstadt Lleida in Katalonien ist zurzeit nur eingeschränkt möglich.
  • Aragón: Die Gesundheitsbehörde empfiehlt, die Stadt Zaragoza derzeit nicht zu verlassen oder dorthin zu reisen. Für Zaragoza und die Kreise Monegros, Bajo Cinca sowie Bajo Aragón-Caspe ist der Zugang zu Gastronomie, Geschäften, Schwimmbädern und Sportanlagen, sowie zum kulturellen Angebot zahlenmäßig stark beschränkt. Gastronomie und Nachtlokale müssen um Mitternacht schließen, Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen sind verboten.
  • Madrid: Treffen von mehr als 10 Personen in der Öffentlichkeit sind in der Autonomen Gemeinschaft Madrid verboten. Für Gastronomie und Nachtlokale gilt eine Sperrstunde ab 1.30 Uhr.

Es haben außerdem noch weitere Autonome Gemeinschaften Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen ergriffen. Das Auswärtige Amt rät dazu, sich hierzu beim spanischen Gesundheitsministerium zu erkundigen.

Urlaub in Frankreich

Die Einreise aus Deutschland ist seit 15. Juni wieder uneingeschränkt möglich, obwohl Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2020 weiterhin kontrolliert. Für die Überseegebiete Mayotte, Französisch-Guyana, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind Reisen ohne triftigen Grund untersagt. Für die französischen Antillen (Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy), La Réunion und Französisch Polynesien ist kein triftiger Grund mehr für eine Reise erforderlich. Allerdings muss vor der Abreise ein negatives Testergebnis und eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit vorliegen.

Reisende ab 11 Jahren müssen in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maske tragen. Parks, öffentliche Grünanlagen, Strände und Sporthäfen sind landesweit wieder zugänglich. In allen Landesteilen bis auf die Überseegebiete Mayotte und Französisch-Guyana ist die Gastronomie wieder geöffnet, allerdings gelten dort Hygiene- und Abstandsregelungen. Auch Campingplätze und Jugendherbergen sind wieder offen. Konzertsäle, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind noch geschlossen. Versammlungen von über zehn Personen sind verboten.

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Urlaub in Italien

Pizza, Eis und Meer: All das können deutsche Urlauber in Italien seit dem 3. Juni wieder genießen. Inzwischen haben sich die Infektionszahlen in dem anfangs stark betroffenen Land deutlich gebessert. In der Lombardei, Piemont, Emilia Romagna und Venezien ist die Lage dagegen noch angespannt. Für die meisten EU-Reisenden und Reisende aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich gibt es aktuell keine Quarantänepflicht mehr. Für Einreisen aus Bulgarien und Rumänien gilt seit 24. Juli 2020 die Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation, ebenso wie für Reisende aus Drittstaaten. Allerdings werden bei der Einreise Temperaturmessungen durchgeführt.

Reisende im Flug- und Schiffsverkehr nach Sardinien müssen sich 48 Stunden vor ihrer Einreise hier registrieren.

Noch bis zum 31. Juli gilt in Italien der Notstand. Bis vorerst dahin dürfen keine Personen mehr einreisen, die sich während der letzten 14 Tage in einem der folgenden Länder aufgehalten haben oder durch diese durchgereist sind: Armenien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Kosovo, Kuwait, Nordmazedonien, Republik Moldau, Montenegro, Oman, Panama, Peru, Dominikanische Republik und Serbien.

Wer mit dem Auto anreist, muss ebenfalls einiges beachten: Wie der ADAC mitteilt, ist dem italienischen Außenministerium zufolge die Sitzplatzzahl im Auto begrenzt. Kommen alle Fahrgäste aus demselben Haushalt, gibt es keine Einschränkungen. Sind Personen aus verschiedenen Haushalten miteinander unterwegs, müssen Masken getragen und die Abstandsregeln beachtet werden. "Im Beispielsfall eines fünfsitzigen Pkw dürfen somit neben dem Fahrer nur zwei weitere Personen im Fahrzeug Platz nehmen", schreibt der Automobilclub. In verschiedenen Regionen Italiens können die Regeln im Auto allerdings veriieren.

Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants haben unter Einhaltung strenger Infektionsschutz- und Hygieneauflagen wieder geöffnet. In Italien gelten jedoch im ganzen Land Abstandsregeln; Mund-Nase-Masken und Einweghandschuhe sind vielerorts vorgeschrieben. Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen oder Geschäften finden teilweise statt.

Österreich und Portugal: Wenig strenge Auflagen für Urlauber 

Urlaub in Österreich

Auch Österreich können deutsche Urlauber ansteuern. Die Reisefreiheit in unser Nachbarland ist aus allen EU-Ländern (mit Ausnahme von Bulgarien, Portugal, Rumänien und Schweden) sowie aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikan wiederhergestellt. Reisende müssen jedoch auf Verlangen glaubhaft machen, dass sie sich in den letzten 14 Tagen nur in den vorgenannten Ländern oder in Österreich aufgehalten haben. In Grenznähe finden außerdem stichprobenartige Kontrollen durch Polizei und Grenzschutzbehörden statt.

Hotels, Restaurants sowie touristische Einrichtungen sind geöffnet. Es gilt jedoch eine Maskenpflicht im Lebensmitteleinzelhandel, in Supermärkten, Bank- und Post-Filialen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugsschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Außerdem gilt die Pflicht auch bei Demonstrationen und Dienstleistungen, wenn ein Ein-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine andere Schutzmaßnahmen vorhanden sind. Weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium.

Urlaub in Portugal

Eine Einreisebeschränkung für deutsche Urlauber gibt es für das portugiesische Festland nicht. Reisende müssen jedoch persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit machen. Außerdem wird bei allen Einreisenden die Temperatur gemessen. Liegt diese über 37,5 Grad Celsius, können weitere Untersuchungen oder eine Quarantäne angeordnet werden.

Im öffentlichen Raum gilt der Mindestabstand von zwei Metern, sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Restaurants sind geöffnet, ebenso Bars und Diskotheken, wenn auch mit begrenzten Öffnungszeiten bis 1 Uhr. Private Versammlungen sind auf 20 Personen begrenzt. Baden am Strand ist unter Auflagen möglich.

Im Großraum Lissabon ist aufgrund der vermehrten Neuinfektionen mit strengeren Auflagen zu rechnen.

Für Madeira und die Azoren gelten ebenfalls strengere Regeln: Vor der Einreise muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Für Madeira und die Azoren sowie für Reisen zwischen den Inseln gibt es dazu Online-Formulare. Außerdem muss vor der Einreise ein negativer Corona-Test vorliegen. Reisende können auch erst vor Ort einen solchen Test machen, müssen sich jedoch bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Selbstisolation begeben. Auf den Azoren muss bei längerem Aufenthalt nach sechs Tagen erneut ein Test gemacht werden.

In Madeira gilt ab 1. August die Maskenpflicht auch im Freien.

Besondere Auflagen für den Urlaub 2020 in Kroatien, Dänemark und Griechenland

In vielen EU-Ländern gibt es für deutsche Urlauber noch besondere Auflagen und besondere Anforderungen. Abhängig sind diese zum Teil auch von der Anzahl der Neuinfektionen.

Urlaub in Kroatien

In Kroatien haben sich mittlerweile regionale Infektions-Schwerpunkte in und um Zagreb, sowie in Slawonien und Split-Dalmatien gebildet. Deutsche Urlauber können aber wieder in das Land einreisen. Vorab müssen ihre Kontaktdaten und die Dauer des Aufenthalts registriert werden. Um lange Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden, empfiehlt das kroatische Innenministerium das Online-Formular.

Eine Quarantänepflicht gibt es für deutsche Reisende nicht mehr. Fast alle Hotels, Pensionen und Campingplätze sind inzwischen wieder geöffnet, es gelten aber Einschränkungen. Im Innen- und Außenbereich gilt ein Mindestabstand von eineinhalb Metern. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Krankenhäusern sowie für im gastgewerbe tätige Personen ist das Tragen einer Maske Pflicht.

Sollte das Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln ansteigen, müssen Touristen zudem damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig unterbrochen werden und ein Verlassen der Insel nicht mehr möglich ist.

Urlaub in Dänemark

Personen mit Wohnsitz in einem "als epidemiologisch sicher eingestuften Land" - dazu gehört auch Deutschland - können unter bestimmten Auflagen wieder nach Dänemark einreisen. Die Liste der Länder, die als "offen" gelten kann hier aufgerufen werden. Bei der Einreise muss jedoch die Buchung von mindestens sechs Übernachtungen nachgewiesen werden. Diese können auch an unterschiedlichen Orten erfolgen, teilt das Auswärtige Amt mit. Einwohner Schleswig-Holsteins brauchen diesen Nachweis nicht. Personen, die Symptome wie Husten, Fieber, oder ähnliches zeigen, wird die Einreise verwehrt.

Über die deutsch-dänische Landgrenze ist die Einreise zurzeit nur an den Grenzübergängen Kupfermühle – Krusau/Kruså, Fröslee/Frøslev (A7/E45) und Seth/Sæd (rund um die Uhr geöffnet), Pattburg/Padborg (7–23 Uhr geöffnet) und Pepersmark/Pebersmark (7-19 Uhr geöffnet) möglich.

Im Land haben Restaurants, Cafes, Geschäfte, kulturelle Einrichtungen und andere Einrichtungen, zum Beispiel auch Schwimmbäder, wieder geöffnet. Diskotheken und Nachtclubs sollen ab dem 8. August unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneauflagen wieder öffnen dürfen.

Eine Maskenpflicht besteht im öffentlichen Raum in Dänemark nicht. Einzige Ausnahme: Flughäfen. Die Abstandsregeln von einem Meter sind jedoch einzuhalten.

Bei der Einreise nach Färöer erfolgt ein Corona-Test. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses müssen die Reisenden in Quarantäne.

Reisen nach Grönland unterliegen weitreichenderen Auflagen: Bei der Einreise muss ein negativer Corona-Test vorliegen. Danach muss der Reisende in Quarantäne und nach fünf Tagen erneut einen Test machen.

Urlaub in Griechenland

Wer nach Griechenland reisen möchte, muss spätestens 24 Stunden vor Abreise ein Online-Formular ausfüllen und den erhaltenen QR-Code bei Einreise vorzeigen. Einige Flug- und Fährgesellschaften verlangen die Vorlage des QR-Codes auch schon beim Check-In oder Boarding. Auf Grundlage der bei der Anmeldung angegebenen Daten findet eine Risikoeinschätzung statt, die zum Beispiel von Voraufenthalten in Risikogebieten abhängt. Je nach Risikoeinschätzung müssen sich einige Touristen einem Corona-Test unterziehen. Bis das Ergebnis vorliegt ist eine Selbstisolation einzuhalten. Allerdings erhalten nur positiv getestete Personen eine Rückmeldung. Die anderen Reisenden, die getestet wurden, sollen laut Bürgerschutzministerium 24 Stunden in Quarantäne bleiben.

Strände sind unter Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Neben den einzuhaltenden Abstandsregeln gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Fähren eine Maskenpflicht und eine Kapazitätsbegrenzung auf höchstens 65 Prozent. Außerdem muss bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln eine Selbsterklärung ausgefüllt werden. Auch in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Frisörsalons, Kosmetikzentren, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr gilt die Maskenpflicht.

Restaurants, Bars und Diskotheken können unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandregeln wieder öffnen, genauso wie Museen und archäologische Stätten. Open Air-Veranstaltungen wie Kino, Theater sowie Messen und Kongresse sind seit dem 1. Juli 2020 wieder gestattet.

Urlaub im Baltikum

Für Reisen nach Lettland gilt: Liegen die Neuinfektionen unter 15 bei 100.000 Einwohnern innerhalb einer Frist von zwei Wochen, ist die Einreise erlaubt. Bei der Einreise besteht eine Registrierungspflicht. Hierzu muss ein Fragebogen ausgefüllt werden. Hier gibt es weiterführende Informationen.

In Litauen ist die Einreise aus EU-Ländern gestattet, sofern im Land weniger als 25 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen diagnostiziert wurden. Für Einreisen aus Staaten (auch aus der EU), die zwischen 15 und 25 Fällen je 100.000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen aufweisen, wird die häusliche Quarantäne empfohlen. Ab dem 1. August ist das Tragen von Mund-Nase-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und an Orten, wo eine Dienstleistung erbracht wird, Pflicht. Weiterführende und aktuelle Informationen gibt es hier.

Auch in Estland entfällt die Quarantänepflicht bei der Einreise, sofern im Land weniger als 15 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen diagnostiziert wurden. Es besteht die Empfehlung, Masken zu tragen. Mehr Informationen gibt es hier.

Abstandspflicht gilt überall im Baltikum. (mit aku)

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Die Diskussion ist geschlossen.

11.07.2020

Wenn man so liest, wie die Corona-Regeln auf Mallorca von den Touristen missachtet werden, wieso ist dann die Reisewarnung aufgehoben ?
Wohlgemerkt wenn der Bericht in der B....zeitung stimmt.

12.07.2020

Die Mißchtung von Regeln, egal von welchen, hat doch nichts mit einer Reisewarnung zu tun. In jedem Land können sie bei Mißachtung von nationalen Regeln(=Gesetzen) bestraft werden - ob Reisewarnung oder nicht. So ziehen m.W. die Kanarren und Balearen ab kommendem Montag wieder stark an. Das ist eben z.Zt. das besondere Reiserisko, daß sich in jedem Land die Regeln, wie in einer Diktatur, von heute auf morgen ändern können. Kann einem in Deutschland erst recht passieren.