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Reisezeit
27.08.2019

Das müssen Sie bei Sicherheitskontrollen am Flughafen beachten

Reisende, die Medikamente ins Urlaubsland einführen möchten, sollten eine Bescheinigung des verschreibenden Arztes dabei haben.
Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolbild)

Was darf ins Handgepäck, was gehört in den Koffer? Kann ich Zahnpasta oder Rasierschaum mitnehmen? Wir erklären, worauf Fluggäste achten sollten.

Großes Chaos am Münchner Flughafen: Weil jemand nicht vollständig kontrolliert durch die Sicherheitsschleuse gelangte, wurden beide Terminals zum Teil gesperrt. So etwas kommt natürlich nicht oft vor. Dennoch gibt es einiges, was Passagiere bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen beachten sollten.

Kleidung und Schmuck: Weniger ist oft mehr

Bevor es an die Personenkontrolle geht, heißt es oft: ausziehen. Nicht vollständig, natürlich - nackt muss niemand durch die Sicherheitskontrolle. Doch was müssen Passagiere alles ablegen? Die Bundespolizei informiert: Neben Jacken, Mänteln, Westen, Kopfbedeckungen gehört auch der Inhalt der Hosen- und Hemdtaschen ins Plastikkörbchen, das durchleuchtet wird. Religiöse Kopfbedeckungen dürfen aufbehalten werden, dann finden alternative Kontrollen statt.

Gürtel müssen in der Regel nicht abgelegt werden. Gegebenenfalls werden die Fluggäste aufgefordert, auch ihre Schuhe auszuziehen. Ein Tipp für alle Reisenden: Slipper oder Ballerinas sind da besser geeignet als Schnürschuhe, da man aus ihnen schneller hinaus- und nach der Kontrolle auch schnell wieder hineinschlüpfen kann.

Auch für Schmuck gilt bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen: Weniger ist mehr. Da Accessoires oft den Metalldetektor auslösen, verstauen Reisende ihre Uhren, Ohrringe oder Armbänder am besten im Koffer. Insgesamt sollten Fluggäste darauf achten, möglichst wenig Metall am Körper zu tragen.

Flüssigkeiten: Maximalgröße und -anzahl beachten

Dass man die 1,5 Liter-Flasche nicht mit durch die Sicherheitskontrolle nehmen darf, wissen die meisten Fluggäste inzwischen. Doch welche Regeln gelten für Flüssigkeiten genau? Die Flüssigkeitsbehälter, die im Handgepäck transportiert werden sollen, dürfen maximal 100 Milliliter fassen. Zusätzlich müssen alle Behälter in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel verstaut sein. Dieser darf ein Fassungsvermögen von maximal einem Liter haben. Pro Fluggast sind also nicht mehr als zehn Flüssigkeitsbehälter erlaubt.

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Diese Regelung gilt nicht nur für Flüssigkeiten, sondern auch für gelartige Substanzen wie Cremes, Haargel, Rasierschaum, Zahnpasta - und auch für Nahrungsmittel wie Nutella, Marmelade oder Honig.

Zusätzlich dürfen Spezialnahrung, beispielsweise für Babys, und flüssige Medikamente im Handgepäck transportiert werden. Bei Letzterem muss laut Bundespolizei "der Bedarf glaubhaft nachgewiesen werden, zum Beispiel mit einem Rezept oder Attest."

Übrigens: Seit Januar 2014 dürfen alle im Duty-free-Shop erworbenen Flüssigkeiten - unabhängig von ihrer Größe - im Handgepäck mitgenommen werden.

Verbotene Gegenstände: Was nicht ins Handgepäck gehört

Feuerwaffen aller Art, Pfeffersprays sowie Messer mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimetern haben im Handgepäck nichts zu suchen. Doch auch Gegenstände, bei denen die Gefahr nicht so offensichtlich ist, dürfen nicht mit ins Flugzeug genommen werden. Darunter fallen zum Beispiel Bohrmaschinen, Schraubenzieher, lange Nagelfeilen oder Heringe fürs Zelt.

Eine genaue Auflistung der verbotenen Gegenstände gibt es auf der Homepage der Bundespolizei.

Was gehört gesondert aufs Kontrollband, was kann im Rucksack bleiben?

Manche Gegenstände wollen die Sicherheitsbeamten am Flughafen in einer gesonderten Plastikbox sehen, anderes kann im Rucksack oder in der Tasche bleiben. Doch was gehört alles in die Box?

Der oben erwähnte Plastikbeutel mit Flüssigkeitsbehältern sollte bei der Kontrolle direkt gesondert vorgelegt werden. Wird ein Beutel mit Flüssigkeiten erst beim Röntgen erkannt, muss nachkontrolliert werden.

Auch größere elektrische Geräte, wie zum Beispiel Kameras, große Fotoapparate, Laptops und Tablets müssen aus der Tasche geholt werden. Die Bundespolizei rät, etwaige Schutzhüllen zu entfernen und separat in den Behälter zu legen. Auch Ausweisdokumente sollten nicht in der Hand mitgeführt werden, sondern in die Box gelegt werden, damit sie mittels Röntgengerät überprüft werden können.

Nach dem Röntgen kann es sein, dass eine Nachkontrolle notwendig ist. Dabei dürfen die Kontrollkräfte das Gepäck von Hand durchsuchen oder den Passagier auffordern, es vollständig zu entleeren. Der Gepäckinhalt, insbesondere elektrische Geräte, kann mit einem Wischtest auf Sprengstoffe überprüft werden. Zusätzlich können Passagiere aufgefordert werden, elektrische Geräte anzuschalten und die Funktionsfähigkeit nachzuweisen.

Wie sich Fluggäste bei der Sicherheitskontrolle richtig verhalten

Die Bundespolizei erklärt, wie die Sicherheitskontrolle am Flughafen abläuft und wie sich Passagiere korrekt verhalten: Passagiere sollten erst nach Aufforderung durch das Metalldetektor-Tor schreiten. "Nur so ist gewährleistet, dass jeder einzelne Fluggast überprüft werden kann", heißt es auf der Homepage der Bundespolizei. "Löst das Tor einen Alarm aus, werden Sie von Hand kontrolliert, gegebenenfalls auch mit Hilfe einer Metalldetektor-Sonde." Die Sicherheitsbeamten fordern die Passagiere dabei zur Mithilfe auf, etwa durch das Anheben der Arme, der Schuhe oder das Öffnen der Gürtelschnalle.

Die Kontrollkraft ist befugt, den gesamten Körper der Passagiere abzutasten. Gegebenenfalls wird zusätzlich ein Wischtest zum Auffinden von Sprengstoffspuren am Fluggast beziehungsweise an dessen Kleidung vorgenommen. Zudem kann es vorkommen, dass Passagiere zur genaueren Kontrolle in eine geschlossene Kabine gebeten werden. Damit nach Gegenständen gesucht werden kann, die in oder unter der Kleidung verborgen sein könnten, müssen die Fluggäste dort gegebenenfalls weitere Kleidungsstücke ablegen.

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