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  3. Straßenverkehrsordnung: Bundesrat stimmt neuem Bußgeldkatalog zu: Diese Strafen drohen Rasern

Straßenverkehrsordnung
08.10.2021

Bundesrat stimmt neuem Bußgeldkatalog zu: Diese Strafen drohen Rasern

Zu schnell gefahren, das Auto falsch abgestellt: Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden mit höheren Strafen belegt.
Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

Neue Regeln für Straßenverkehrsteilnehmer sollen noch im Herbst in Kraft treten. Ob Autoposer, Falschparker oder Raser: Wir haben die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Der Bundesrat hat am Freitag der überarbeiteten Verordnung zu Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung zugestimmt. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss die Verordnung nun noch unterzeichnen. Die Änderungen treten dann laut Verordnung drei Wochen nach der Verkündung in Kraft - erwartet wird dies noch im Herbst.

Den geplanten Änderungen des Bußgeldkatalogs war ein langes Ringen vorausgegangen. Wie teuer etwa das nicht Einhalten von Rettungsgassen oder eine überhöhte Geschwindigkeit wird, lesen Sie nachfolgend im Text.

Verbot zum Parken und Halten: Höhere Strafen

Wer das Verbot zum Parken und Halten ignoriert, muss künftig mit deutlich höheren Strafen rechnen. Kostete ein Verstoß bislang 15 Euro, werden fortan 55 Euro fällig. Gleiches gilt für Halten und Parken in zweiter Reihe. Hier können bis zu 110 Euro anfallen. Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz wird mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro bestraft. Bisher mussten 35 Euro entrichtet werden. 

Keine Rettungsgasse bilden wird härter bestraft

Wer keine Rettungsgasse bildet oder diese selbst befährt, den kostet dieses Versäumnis künftig zwischen 200 und 320 Euro. Außerdem droht ein Monat Fahrverbot.

Wer eine E-Auto-Ladestation blockiert, zahlt 55 Euro

Bei E-Auto-Fahren sorgt es mitunter für viel Frust: Ein nicht-elektrisches Fahrzeug blockiert die E-Auto-Ladestation. Dieses Vergehen wird fortan mit 55 Euro Strafe geahndet.

Lesen Sie dazu auch

In der neuen Verordnung findet sich ein neuer Tatbestand: Wer sein Fahrzeug unberechtigterweise auf für Carsharingfahrzeuge vorgesehenen Parkplätzen abstellt, zahlt ebenfalls eine Strafe in Höhe von 55 Euro. So viel kostet es auch, rechtswidrig an engen und unübersichtlichen Straßenstellen zu parken.

Bußgeldkatalog: Auto-Poser müssen tiefer in den Geldbeutel greifen

Wer mit seinem Fahrzeug ziellos und unnütz herumfährt, muss fortan statt 20 bis zu 100 Euro bezahlen. Wer unnötigen Lärm und vermeidbare Abgasbelästigung verursacht, zahlt künftig ebenfalls bis zu 100 Euro.

Diese neuen Regelungen im Bußgeldkatalog gelten außerdem

Bis zu 80 Euro fallen künftig für den an, der den Weg einer Straßenbahn behindert oder ganz blockiert. Außerdem neu: Wer einer Straßenbahn die Vorfahrt verwehrt, zahlt ebenfalls 80 Euro. Auf Schienen parken kostet 70 Euro.

Lkw-Fahrer müssen beim Rechtsabbiegen innerorts Schrittgeschwindigkeit fahren

Die Unfallgefahr ist mitunter groß, wenn ein Lkw innerorts rechts abbiegt. Stichwort toter Winkel. Wenn ein Lkw-Fahrer dabei schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt, muss 70 Euro blechen.

Gehweg-Parken wird teurer

Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge kostet aktuell rund 25 Euro. Künftig soll sie mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet werden. Ebenfalls bis zu 100 Euro werden fällig, falls parkende Autos Feuerwehrzufahrten blockieren.

Innerorts: Folgende neuen Strafen gelten für Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit

  • Bis zu 10 km/h überhöhte Geschwindigkeit: 30 Euro (bislang 15 Euro)
  • 11 bis 15 km/h überhöhte Geschwindigkeit: 50 Euro (bislang 25 Euro)
  • 16 bis 20 km/h überhöhte Geschwindigkeit: 70 Euro (bislang 35 Euro)
  • 21 bis 25 km/h überhöhte Geschwindigkeit: 115 Euro (bislang 80 Euro)
  • 26 bis 30 km/h überhöhte Geschwindigkeit: 180 Euro (bislang 100 Euro)
  • 31 bis 40 km/h überhöhte Geschwindigkeit: 260 Euro (bislang 160 Euro)
  • 41 bis 50 km/h überhöhte Geschwindigkeit: 400 Euro (bislang 200 Euro)
  • 51 bis 60 km/h überhöhte Geschwindigkeit: 560 Euro (bislang 280 Euro)
  • 61 bis 70 km/h überhöhte Geschwindigkeit: 700 Euro (bislang 480 Euro)
  • Über 70 km/h überhöhte Geschwindigkeit: 800 Euro (bislang 680 Euro)

Außerorts: Folgende neuen Strafen gelten für Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit

  • Bis zu 10 km/h überhöhte Geschwindigkeit: 20 Euro (bislang 10 Euro)
  • 11 bis 15 km/h überhöhte Geschwindigkeit: 40 Euro (bislang 20 Euro)
  • 16 bis 20 km/h überhöhte Geschwindigkeit: 60 Euro (bislang 30 Euro)
  • 21 bis 25 km/h überhöhte Geschwindigkeit: 100 Euro (bislang 70 Euro)
  • 26 bis 30 km/h überhöhte Geschwindigkeit: 150 Euro (bislang 80 Euro)
  • 31 bis 40 km/h überhöhte Geschwindigkeit: 200 Euro (bislang 120 Euro)
  • 41 bis 50 km/h überhöhte Geschwindigkeit: 320 Euro (bislang 160 Euro)
  • 51 bis 60 km/h überhöhte Geschwindigkeit: 480 Euro (bislang 240 Euro)
  • 61 bis 70 km/h überhöhte Geschwindigkeit: 600 Euro (bislang 440 Euro)
  • Über 70 km/h überhöhte Geschwindigkeit: 700 Euro (bislang 600 Euro)

(daho, lesa, mit dpa)

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Die Diskussion ist geschlossen.

02.10.2021

Alles gut und recht, aber es bezahlt immer noch jemand der 1000€ im Monat verdient gleich viel, wie jemand der 10x soviel hat.
Pro zu schnell gefahrenen km/h sollte es 1% vom Durchschnittslohn kosten, dann wäre es fair. Ab 40km/h zu schnell das doppelte.

03.10.2021

Das verstehe ich nicht: bei dem Rundfunktbeitrag zahlt doch auch die alleinerziehende Mutter mit Halbtagsjob genauso viel, wie eine reiche 4-köpfige Familie mit Doppelverdienern? Wieso sollte man beim Bußgeldkatalog da auf einmal auf eine sinnvolle Regel schwenken?

03.10.2021

@Christoph M: Hier geht es ja um Strafe bei Fehlverhalten und nicht um irgendwelche Beiträge.

03.10.2021

Und was macht man mit denen, die laut Einkommensteuerbescheid 0 verdienen?
Kriegen die ein Freilos? Obwohl die Millionen auf dem Konto und zig Wohnungen haben? Ist das dann gerecht, dass er soviel ie ein Geringverdiener zahlt und weniger wie ein Facharbeiter?
Jedes System hat seine Lücken. Das die Strafen lächerlich sind ... was richtig weh tun würde, wäre entweder ein Führerscheinentzug oder eine PS-Beschränkung. Der Außendienstmitarbeiter oder wer auch immer, kann auch mit 65 oder 75 PS problemlos von A nach B fahren. Dann kann es auch nicht passieren, dass man versehentlich auf 150 kmh auf der Landstraße beschleunigt, weil das Gaspedal soooo empfindlich ist.