Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Verbraucher-Rechte: Miete, Flüge und Co.: Wie Online-Portale helfen, Rechte durchzusetzen

Verbraucher-Rechte
27.11.2019

Miete, Flüge und Co.: Wie Online-Portale helfen, Rechte durchzusetzen

Rechtsportale helfen Verbrauchern zum Beispiel gegen Mieterhöhungen vorzugehen. Aber ist der Service legal? Ein Gericht hat Klarheit geschaffen.
Foto: Sven Hoppe, dpa (Symbol)

Online-Portale helfen Verbrauchern, bei verspäteten Flügen Entschädigungen zu bekommen oder Mieter-Rechte einzufordern.

Sie nennen sich Legal Techs. Dahinter verbergen sich Online-Portale, die für Verbraucherrechte eintreten. Zum Beispiel für Flugpassagiere oder Mieter. Strittig war bisher aber, ob die Geschäftsmodelle von Flightright, Myright, wenigermiete.de & Co. tatsächlich legal sind. In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch festgestellt, dass die Rechtsberatung von Legal Techs nicht gegen das Gesetz verstößt.

Anwaltsverbände hatten beklagt, die Online-Portale böten unter dem Deckmantel von Inkassozulassungen verbotenerweise anwaltlichen Rat. Zu urteilen hatten die Karlsruher Richter über das Berliner Unternehmen Lexfox, das hinter wenigermiete.de steckt. Dessen Angebot richtet sich an Verbraucher, die prüfen wollen, ob sie eine unzulässig hohe Miete zahlen. Das Portal ermittelt auf die Schnelle, ob dies der Fall ist, lässt sich den Forderungsanspruch übertragen und treibt die Entschädigungssumme ein – gegen eine Provision von 30 Prozent.

Landet ein Fall vor Gericht, wird wenigermiete.de von Rechtsanwälten vertreten. Auch dies ist durch die Provision gedeckt. Dieses erfolgsabhängige Geschäftsmodell, das manch klassischer Anwaltskanzlei die Kundschaft streitig macht, ist laut BGH durch das Rechtsdienstleistungsgesetz gedeckt.

Zahlen nur bei Erfolg - Anwälte dürfen solche Angebote nicht machen

"Das Urteil ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz und die gesamte Legal-Tech-Branche, weil sich die Richter vom konkreten Fall gelöst und einige ganz grundsätzliche Fragen geklärt haben", sagt Philipp Plog, der für die Hamburger Kanzlei Fieldfisher Legal-Tech-Unternehmen wie Flightright, Advocado, Rightmart oder Chevalier berät. Fest stehe nun, dass Inkassounternehmen bei der Durchsetzung von Forderungen auch umfassend rechtlich beraten dürfen. Die Anwaltsverbände müssten jetzt Sturm laufen, vermutet Plog. Denn Rechtsanwälte dürfen anders als Legal Techs keine erfolgsabhängigen Honorare anbieten – was die Portale in einigen Fällen deutlich attraktiver macht als den Gang zum Anwalt. Denn das finanzielle Risiko ist für die Verbraucher von vornherein kalkulierbar.

Die Verbraucherzentralen sehen in den Legal Techs indes keine Konkurrenz. "Wir finden es sehr gut, dass die Start-ups Verbrauchern ermöglichen, kleine Ansprüche niederschwellig durchzusetzen", sagt Florian Stößel vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Bevor Legal Techs aufkamen, hätten Verbraucher etwa ihre Forderungen aus Flugverspätungen oft nicht weiterverfolgt, weil Entschädigung und Anwaltshonorar in keinem Verhältnis zueinanderstanden. Den neuen, vereinfachten Zugang zum Recht, den Legal Techs Verbrauchern bieten, lobte der BGH in seinem Urteil ausdrücklich.

Können Mieter im Streit mit ihren Vermietern weiter auf Internet-Dienstleister wie Wenigermiete.de zurückgreifen? Der Bundesgerichtshof sagt Ja.
Foto: Str, dpa

Bei Lexfox ist man zufrieden: "Mit unserer Technologie und dem Inkassomodell senken wir Kosten so weit, dass es sich endlich lohnt, auch kleine Rechtsansprüche von Verbrauchern zu verfolgen und durchzusetzen", sagte Daniel Halmer, Chef von Lexfox und Gründer von wenigermiete.de. Er habe mächtige Lobbies gegen sich gehabt, darunter die Autoindustrie, die Anwälte und die Immobilienkonzerne. Halmer kündigte an, seine Firma werde auch in anderen Bereichen des Rechtsmarktes wie bei zu geringer Bandbreite von Internetanschlüssen aktiv.

Auch bei Flightright war die Euphorie am Mittwoch groß. "Die Champagnerkorken haben bei uns heute innerlich geknallt", sagte dort Juristin Stephanie Genz. "Die Legal-Tech-Branche hat Planungssicherheit gewonnen und wird nun sicher schauen, wo Verbraucher noch mehr Schutz benötigen."

Legal-Tech-Experte Philipp Plog erwartet durch das Urteil in Zukunft eine noch stärke Verschiebungen auf dem Rechtsmarkt: "Anwälte sollten sich auf komplexe Beratungen konzentrieren, während schematische Sachverhalte bei Legal Techs gut aufgehoben sind."

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.