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Winterdienst
07.02.2017

Wenn Rollsplitt Autofahrer ärgert

Sicher ans Ziel kommen, das wollen im Winter alle. Für Ärger sorgt bei vielen Autofahrern aber Rollsplitt, der das Auto beschädigt.
Foto: Wolfgang Widemann (Symbolbild)

Wenn Windschutzscheibe, Unterboden oder Lack durch Rollsplitt beschädigt werden, ärgert das viele Autofahrer. Die Schuldfrage zu klären, ist meistens nicht möglich.

Viele Autofahrer stehen derzeit mit dem Winter auf Kriegsfuß. Denn Windschutzscheibe, Unterboden und Lack stehen unter Beschuss. „Ping“ – und das Auto ist vom Steinchen getroffen. Ein Sprung im Glas und rostrote Löcher im Lack sind Spuren des Kampfes.

Noch gefährlicher wird es, wenn der Splitt dick auf der Straße liegt. „Dann verliert der Reifen an Haftung und man kann beim Bremsen ins Rutschen kommen“, sagt Andreas Hölzel vom ADAC. Das gelte besonders für Zweiradfahrer.

Rollsplitt im Winter vor allem auf Nebenstraßen

Rollsplitt wird heute hauptsächlich auf Geh- und Radwegen, Nebenstraßen und in alpinen Gebieten gestreut. Von viel befahrenen Straßen wurde er vor Jahren verbannt. Martin Bigelmaier von der Straßenmeisterei Gersthofen erklärt: „Der Splitt ist auf den Wiesen und Äckern gelandet und hat die Kanalisation belastet.“ Deshalb komme dort Streusalz zum Einsatz.

Wenn Rollsplitt Autofahrer ärgert
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Eiskalt und doch so schön: der Winter in der Region

Liegen dennoch Steinchen auf der Straße, sind deren Eigentümer für die Verkehrssicherung zuständig, bei Kreisstraßen etwa der Landkreis. Er muss mit Schildern und Tempolimits auf den Split hinweisen. Zudem muss er die Steinchen im Frühjahr so bald wie möglich wieder entfernen. Autofahrer sollten das Tempo drosseln und Abstand halten, rät Hölzel.

Der Autofahrer haftet in der Regel selbst

Wenn trotzdem ein Steinchen in die Scheibe kracht und den Lack beschädigt, haftet der Autofahrer in der Regel selbst. Denn auch wenn ein anderes Auto den Splitt hochgeschleudert hat, ist die Schuldfrage schwierig. Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern sagt: „Damit die Haftpflichtversicherung des Anderen greift, müsste man die Schuld erst einmal nachweisen. Das ist meist nicht möglich“ Ob ein Fahrer die Kosten für die Schäden alleine tragen muss, hänge von dessen Kfz-Versicherung ab – bei Glasschäden haftet zum Beispiel die Teilkaskoversicherung.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

08.02.2017

Sehr geehrte Frau Schatz,

ich gehe mal davon aus, dass Sie sich nicht mit dem Fahrrad fortbewegen, und schon gar nicht im Winter.

Sonst wäre Ihnen nämlich der Gedankensprung gelungen, dass sich eben nicht nur Autofahrer sondern auch Radfahrer mit den Ärgernissen des Winters herumschlagen müssen. Insbesondere der von Ihnen angesprochene Rollsplitt erzeugt, wenn der Schnee einmal weggetaut ist, für den Radverkehr erhebliche Gefahren und das bis ins Frühjahr hinein, wenn der Autofahrer schon längst nicht mehr an Rollsplitt auf den Straßen denkt. Solange dauert es in der Regel bis alle Radwege, Schutzstreifen, Straßenränder und Nebenstrecken vom Rollsplitt gereinigt sind.

Natürlich ist es gefährlich, wenn der Splitt dick auf der Straße liegt und der Reifen an Haftung verliert und man beim Bremsen ins Rutschen kommt. Genauso gefährlich wie eine Gefahrenbremsung oder Kurvenfahrt mit dem Fahrrad.

Auch ist es sehr ärgerlich, wenn der Lack an Autos leidet. Mindestens genauso ärgerlich ist es aber wenn man immer wieder die Reifen des Fahrrads flicken muss weil nadelspitze Steine darin stecken.

Sie haben die Straßenmeisterei, die Verbraucherzentrale und den ADAC befragt. Da wäre doch sicherlich die Meinung eines Experten des ADFC sehr zuträglich gewesen.

Ein so komplexes Thema wie Rollsplitt auf Straßen im Winter von allen Seiten zu beleuchten ist sicherlich nicht einfach, aber ich denke, das wird nicht Ihr letzter Artikel gewesen sein.