Die letzten Jahren waren nicht einfach für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Nach dem Aufkommen der Corona-Pandemie folgte für einige eine Umstellung hin zum Homeoffice, dann für viele, zumindest teilweise, der Gang zurück ins Büro. Regelungen am Arbeitsplatz veränderten sich und Unsicherheiten kamen hinzu. Das Jahr 2022 wurde aber auch von Sonderzahlungen und Unterstützungsleistungen geprägt. Das Jahr 2023 bringt nun erneut Veränderungen mit sich. Einige werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefallen.
Änderungen für Arbeitnehmer 2023: Der gelbe Schein wird digital
Zum Jahr 2023 heißt es Abschied nehmen vom "gelben Schein" – auf jeden Fall in seiner ursprünglichen Form. Der Arzt schickt eine Krankmeldung nun digital an die Krankenkasse. Dort können die Daten vom Arbeitgeber abgerufen werden. Das hat zur Folge, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwar weiterhin unverzüglich krankmelden, aber keinen gelben Schein mehr einreichen müssen. Ein Vorteil für die Beschäftigten. Gerade wenn der gelbe Schein verlorenging, gab es immer wieder Probleme. Außerdem ist der Aufwand geringer.
Die Homeoffice-Pauschale steigt 2023 für Arbeitnehmer
Mittlerweile hat sich für die meisten Beschäftigten eine Homeoffice-Regel etabliert. Das Arbeiten in den eigenen vier Wänden wird im Jahr 2023 lukrativer. In der Steuererklärung wird die Homeoffice-Pauschale von 600 auf 1000 Euro aufgestockt. Sie zählt zu den Werbungskosten. Jeder Tag im Homeoffice kann angegeben werden.
Änderungen für Arbeitnehmer 2023 bei der Krankenversicherung
Weniger erfreuliche Nachrichten gibt es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bereich der Krankenversicherung. Viele Kassen heben ihre Beiträge an. Die meisten um 0,2 Prozent. Bei der AOK, Bayerns größter Versicherung, steigen die Beiträge sogar um 0,28 Prozent. Die Barmer und die TK wollen ihre Beiträge hingegen stabil halten. Bei der Arbeitslosenversicherung steigen die Beträge ebenfalls. Sie gehen um 0,2 Prozent nach oben und liegen nun bei 2,6 Prozent. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Rentenversicherung. Bei dieser steigen die Beiträge um 0,1 Prozent auf 18,7 Prozentpunkte an. Die gute Nachricht für Beschäftigte ist hierbei, dass die Rentenbeiträge ab 2023 steuerlich voll absetzbar sind. Das mildert den Anstieg ab.
Wer in die private Krankenversicherung wechseln will, der muss ab 2023 mindestens 66.600 Euro brutto im Jahr verdienen. Das entspricht monatlich 5550 Euro. Diese Verdienstgrenze wurde um 3,5 Prozent angehoben.
Neuerungen für Arbeitnehmer 2023: Urlaubstage verfallen nicht mehr automatisch
Das Bundesarbeitsgericht hat Ende des Jahres 2022 ein richtungsweisendes Urteil bezüglich der Urlaubstage gefällt. Diese entfallen nach drei Jahren nicht mehr automatisch. Auf jeden Fall, wenn Arbeitgeber ihre Beschäftigten nicht vor dem Verfall der Urlaubstage warnen und sie dazu auffordern, diese zu nehmen. Die Informationspflicht für die Arbeitgeber gilt auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die seit langer Zeit erkrankt sind.
Änderungen am Arbeitsplatz 2023: Arbeitszeit muss genau erfasst werden
Ab 2023 muss die gesamte Arbeitszeit von den Arbeitgebern verpflichtend erfasst werden. Bislang mussten nur Überstunden und Arbeitszeiten an Sonntagen und Feiertagen genau dokumentiert werden. Das bedeutet für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dass sie den Arbeitgebern genau Bericht erstatten müssen. Mehr Bürokratie also. Auf der anderen Seite sollen durch die Regelung die Rechte der Beschäftigten gestärkt werden.
Das ändert sich 2023 für Arbeitnehmer: Grundfreibetrag wird erhöht
Der steuerliche Grundfreibetrag wird erhöht. 2023 steigt er um 561 Euro an und liegt nun bei 10.908 Euro. Der Grundfreibetrag hat den Zweck, dass das Existenzminimum für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerfrei bleibt. Im Jahr 2024 soll eine weitere Anhebung auf 11.604 Euro folgen.