Dass weniger Lebensmittel verschwendet werden sollten, darüber ist sich die Bundesregierung einig. Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) wollen nun dafür sorgen, dass Containern – also noch genießbare Lebensmittel aus Abfallcontainern zu holen – nicht mehr bestraft wird.
Bleibt Containern strafbar?
Doch eine Gesetzesänderung auf Bundesebene ist vorerst nicht geplant. Die beiden Bundesminister werben stattdessen in einem gemeinsamen Schreiben an die Justizminister und -senatoren der Länder dafür, einen Vorschlag des Landes Hamburg von 2021 zu unterstützen. Dieser sieht eine Änderung der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren vor, die von den Ländern beschlossen werden könnte. Mehrere Länder signalisierten zumindest Gesprächsbereitschaft.
Containern soll laut dem Vorschlag nur noch bestraft werden, wenn ein Hausfriedensbruch vorliegt, "der über die Überwindung eines physischen Hindernisses ohne Entfaltung eines wesentlichen Aufwands hinausgeht oder gleichzeitig den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt". Das bedeutet mit anderen Worten: Wer über eine niedrige Mauer steigt, um an den Abfallcontainer des Supermarktes zu gelangen und Lebensmittel mitnimmt, soll dafür nicht wegen Diebstahls belangt werden. Wer auf der Suche nach noch verzehrfähigen Lebensmitteln ein Tor aufhebelt und beschädigt, müsste dagegen weiterhin mit einer Strafe rechnen.
Containern: Wird Bayern Richtlinien ändern?
Die Änderungen bei den Richtlinien zum Verfahrensrecht könnten laut Özdemir Bausteine im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung sein. So könnten auch die Bundesländer einen konkreten Beitrag leisten. Bayern will den Vorschlag "sorgfältig prüfen", versprach Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Man müsse dabei bedenken, dass er Verzehr von Lebensmitteln aus Abfallcontainern mit ernsten Gesundheitsgefahren verbunden sein könne, zum Beispiel bei Lebensmitteln, die gekühlt werden müssten. Eigentlich müsste das Ziel sein, "dass noch verwendbare Lebensmittel gar nicht erst in Abfallcontainern landen".
Warum lehnt Handelsverband Lebensmittel Initiative ab?
Der Handelsverband Lebensmittel sieht keinen rechtlichen Handlungsbedarf. Er spreche sich "gegen die Legalisierung des sogenannten Containerns aus – unter welchen Voraussetzungen auch immer", sagte Hauptgeschäftsführer Franz-Martin Rausch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Auch er warnte vor eine potenziellen Gesundheitsgefahr. Es könnten sich beispielsweise Lebensmittel aus Warenrückrufen in den Containern befinden. Das sehe man den Produkten nicht an. Seiner Meinung nach ist Containern auch keine wirksame Maßnahme gegen die Lebensmittelverschwendung. Im Handel würden nur sieben Prozent der in Deutschland entstehenden Lebensmittelverluste anfallen.
Kommt Änderung im Strafrecht zum Containern?
Kurz vor Weihnachten hatte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf von Buschmann zum Sanktionenrecht beschlossen, der unter anderem eine kürzere Haft bei nicht bezahlter Geldstrafe vorsieht. Über eine weitere Reform hat die Regierung dagegen noch nicht entschieden. Diese sieht beispielsweise vor, das Schwarzfahren von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen. In diesem Zuge wäre denkbar, dass auch zum Containern eine Änderung im Strafrecht kommt. Das Vorhaben dürfte aber noch etliche Monate in Anspruch nehmen.
Eine Änderung zum Containern ist allerdings im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP nicht explizit vorgesehen. Es heißt dort lediglich: "Wir werden gemeinsam mit allen Beteiligten die Lebensmittelverschwendung verbindlich branchenspezifisch reduzieren, haftungsrechtliche Fragen klären und steuerrechtliche Erleichterung für Spenden ermöglichen."
Wie viele Lebensmittel werden in Deutschland verschwendet?
Jedes Jahr werden in Deutschland etwa elf Millionen Tonnen Lebensmittel entsorgt, so das Bundeslandwirtschaftsministerium. Im Schnitt wirft demnach jeder Verbraucher 78 Kilogramm pro Jahr weg. Das sind 59 Prozent der Lebensmittelabfälle. Etwa 17 Prozent der Lebensmittel werden in Restaurants, Kantinen und bei anderen Formen der Außer-Haus-Verpflegung weggeworfen. Bei der Verarbeitung gehen laut Ministerium rund 1,6 Millionen Tonnen verloren, etwa durch fehlerhafte Verpackungen, das sind 15 Prozent der Lebensmittel.
Sieben Prozent der Lebensmittelabfälle entstehen im Handel, etwa durch zu große Bestellmengen, die nicht vollständig verkauft werden. Der Schwund, der in der Landwirtschaft entsteht, etwa bei der Lagerung oder durch Schlachtabfälle, macht demzufolge rund zwei Prozent aus. (mit dpa)