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Das gilt es bei Wohnungsbaugenossenschaften zu beachten

Finanzkolumne

Gemeinschaftlich wohnen: Darauf sollten Sie bei Genossenschaften achten

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    Wohnungsbaugenossenschaften genießen einen guten Ruf. Wer aus ideeller Überzeugung investieren möchte, sollte bei der Auswahl genau hinsehen.
    Wohnungsbaugenossenschaften genießen einen guten Ruf. Wer aus ideeller Überzeugung investieren möchte, sollte bei der Auswahl genau hinsehen. Foto: Uwe Anspach, dpa

    In unseren Städten wird es immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Viele erleben die Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt hautnah mit. Ein interessanter Ausweg, der in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat, ist das Angebot von Wohnungen durch Wohnungsbaugenossenschaften. Diese Genossenschaften sind nicht gewinnorientiert, sondern bieten ihren Mitgliedern die Möglichkeit, Wohnungen zu mieten.

    Die Vorteile von Wohnungsbaugenossenschaften liegen auf der Hand. Seriöse Genossenschaften wirtschaften in erster Linie für ihre Mitglieder, was oft zu niedrigeren Wohnkosten führt, die unter dem örtlichen Mietspiegel liegen. Zudem haben die Mitglieder die Möglichkeit, sich aktiv an Entscheidungsprozessen zu beteiligen und sich für ihre Wohnsituation einzusetzen. Ein potenziell lebenslanges Wohnrecht, abgesichert durch Dauernutzungsverträge, kommt in Ballungsräumen einem Lottogewinn gleich.

    Preise für Anteile an einer Wohnungsbaugenossenschaft variieren stark

    Um in den Genuss einer Genossenschaftswohnung zu kommen, müssen Interessenten jedoch zunächst Genossenschaftsanteile erwerben. Der Preis für diese Anteile variiert je nach Genossenschaft stark und kann vor allem bei jüngeren Genossenschaften, die noch einen Kapitalstock aufbauen müssen, eine erhebliche Investition darstellen.

    Wohnungsgenossenschaften haben sich über Jahrzehnte einen guten Ruf erarbeitet. Da bleibt es nicht aus, dass auch unseriöse Anbieter auftauchen, die dies für teils betrügerische Zwecke ausnutzen wollen. Solche „Trittbrettfahrer“ locken mit vermeintlich attraktiven Angeboten wie hohen Renditen und staatlichen Förderungen, verlangen aber in Wirklichkeit überhöhte, nicht rückzahlbare Eintrittsgelder und hohe laufende Gebühren. Die Kündigungsfristen können bis zu fünf Jahre betragen und im Falle einer Kündigung wird oft der gesamte Restbetrag für die Laufzeit fällig - das können schnell Summen von 4000 bis 6000 Euro sein.

    Aber auch als reine Geldanlage haben Genossenschaftsanteile seit der Niedrigzinsphase an Beliebtheit gewonnen. Verlockend ist dabei die Aussicht, von den Überschüssen der Wohnungsgenossenschaft zu profitieren. Doch solche unternehmerischen Beteiligungen sind nicht ohne Risiko. Im schlimmsten Fall droht ein Totalverlust, wenn die Wohnungsgenossenschaft in finanzielle Schieflage gerät. Die Haftung im Insolvenzfall ist in der Satzung der jeweiligen Genossenschaft geregelt und es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein.

    Vor dem Kauf sollte man die Satzung der Genossenschaft genau studieren

    Hinzu kommt, dass Genossenschaften weitgehend nicht dem Vermögensanlagengesetz unterliegen, keinen Verkaufsprospekt für die Mitgliedschaft erstellen müssen und auch keiner gesetzlichen Einlagensicherung unterliegen. Auch müssen die Mitglieder nicht über die mit der Anlage in Genossenschaftsanteilen verbundenen Risiken aufgeklärt werden.

    Deshalb ist es wichtig, sich vor der Beteiligung an einer Genossenschaft umfassend zu informieren und die Satzung genau zu studieren. Nur so kann man unangenehme Überraschungen vermeiden und sicher sein, in eine Wohnform zu investieren, die einem nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern auch ein sicheres Zuhause bietet.

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