Wer studiert, muss in der Regel zusehen, wie er neben seinem Studium seinen Lebensunterhalt verdient. Nicht wenige Studierende beziehen hierzu BAföG, auch ein Minijob kann eine kleine finanzielle Lücke stopfen. Ebenfalls nicht wenige entscheiden sich für einen Werkstudenten-Job.
Es handelt sich hierbei um ein bestimmtes Beschäftigungsverhältnis mit Vorteilen und Nachteilen. Was ein Werkstudent ist und ob er nach Job-Verlust Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, lesen Sie hier.
Was sind Werkstudenten-Jobs?
Vereinfacht gesagt ist eine Werkstudenten-Tätigkeit eine Nebenbeschäftigung für Studierende. Das heißt, nur wer an einer Uni eingeschrieben ist, kann gleichzeitig bei einem Unternehmen als Werkstudent arbeiten.
Im Gegensatz zu einem Minijob, bei dem man laut Bundesagentur für Arbeit 2026 monatlich maximal 603 Euro verdienen darf, liegt die Gehaltsgrenze bei einer Werkstudenten-Beschäftigung deutlich höher. Während der Vorlesungszeit können Werkstudenten demnach bis zu 20 Stunden die Woche arbeiten, also 80 Stunden pro Monat. In der vorlesungsfreien Zeit kann die 20-Stunden-Grenze laut dem Deutschen Studierendenwerk sogar überschritten werden. Theoretisch dürfen die Gehälter somit je nach Verdienst weit über 1000 Euro liegen.
Die Arbeitsagentur empfiehlt Studierenden zudem eine Beschäftigung als Werkstudent mit Bezug zum eigenen Studienfach. Somit falle der Berufseinstieg später leichter, in glücklichen Fällen winke sogar eine Übernahme, so die Behörde.
Werkstudenten-Tätigkeit: Was sind die Vorteile und Nachteile?
Zu den Vorteilen einer Werkstudenten-Tätigkeit gehören für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit Sicherheit geringere Sozialabgaben als etwa bei einer Teil- oder Vollzeitstelle. Die TK Krankenkasse schreibt hierzu in ihrer FAQ-Übersicht: „Sind Studierende als Werkstudenten beschäftigt, führen Sie als Arbeitgeber für diese Beschäftigungen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab. Und zwar egal, wie hoch das Entgelt ist. Sie führen lediglich den Beitrag zur Rentenversicherung ab.“ Doch es gibt auch Nachteile, vor allem auf der Werkstudenten-Seite.
Haben Werkstudenten Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Denn wegfallende Abgaben im Rahmen einer Werkstudenten-Tätigkeit, gerade mit Blick auf die Arbeitslosenversicherung, haben einen Preis. Unter anderem die logische Folge, dass im Falle eines Jobverlusts das Jobcenter nicht mit der Auszahlung von Arbeitslosengeld einspringt. Zur Erinnerung: Arbeitslosengeld, also ALG 1, ist keine Sozialleistung, ein Anspruch auf ALG besteht nur, wenn die Voraussetzungen der sogenannten „Anwartschaftszeit“ erfüllt sind.
Hierfür müssen Arbeitnehmer laut Bundesarbeitsagentur in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Auf einen Werkstudenten-Job trifft dies nicht zu.
Übrigens: Wer als Werkstudent nicht auf seine Stunden kommt, könnte mit dem Gedanken spielen, zusätzlich BAföG zu beziehen. Wie viel man dann als Werkstudent verdienen darf, lesen Sie hier.
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