Menschen, die unverschuldet in Not geraten und ihren Lebensunterhalt nicht mehr aus eigener Kraft bestreiten können, haben Anspruch auf staatliche Sozialleistungen wie das Bürgergeld. In einigen Fällen gestaltet sich die Auszahlung dieser Leistungen jedoch schwieriger als üblich. Denn wie aus einer aktuellen Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervorgeht, verfügen tausende Bezieherinnen und Bezieher über kein eigenes Bankkonto. Um trotzdem an ihr Geld zu gelangen, mussten sie bisher Schecks einlösen. Dieses umständliche Verfahren soll nun jedoch abgeschafft werden. Künftig sollen die Betroffenen stattdessen eine neue Form der Auszahlung nutzen können.
Einführung von Bezahlkarten beim Bürgergeld: Was ist der Hintergrund?
Die Bundesagentur für Arbeit weist auf ihrer Webseite darauf hin, dass rund 8000 ihrer Kundinnen und Kunden kein eigenes Bankkonto besitzen oder Überweisungen aus persönlichen Gründen ablehnen. Um dennoch Bürgergeld, Arbeitslosengeld oder andere Sozialleistungen erhalten zu können, sind diese Personen auf alternative Auszahlungsmethoden angewiesen. Bisher nutzte die Behörde dafür ein etabliertes System: Demnach erhielten die Betroffenen ihre Auszahlung mittels Schecks in Filialen der Postbank. Dieses Verfahren soll jedoch zum 1. Januar 2026 eingestellt und durch eine einfachere Regelung ersetzt werden.
Ab 2026 geben die Arbeitsagenturen sowie die als gemeinsame Einrichtungen betriebenen Jobcenter einmalig sogenannte Bezahlkarten an Kundinnen und Kunden heraus, die über kein eigenes Bankkonto verfügen. Nach Angaben der BA werden diese Karten monatlich mit dem individuell zustehenden Betrag der Sozialleistung aufgeladen. Auch Beziehende von Bürgergeld ohne Bankkonto sind von dieser neuen Regelung betroffen. Für die Jahre 2025 und 2026 beträgt der Regelsatz des Bürgergelds 563 Euro pro Monat.
Personen, die bisher das Scheckverfahren genutzt haben, wurden nach Angaben der BA bereits über die Umstellung informiert. Genauere Informationen zu den neuen Bezahlkarten sollen die Betroffenen in Kürze erreichen. Die BA hebt noch einmal hervor, dass es sich hierbei um eine Einzelfalllösung handelt, die nur die Menschen betreffe, die über kein eigenes Konto verfügen. Für Empfängerinnen und Empfänger, die ihre Leistungen ohnehin überwiesen bekommen, ändere sich demnach nichts. Die neuen Bezahlkarten sollen zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr gültig sein.
Bürgergeld: Welche Vorteile bringt die neue Bezahlkarte?
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit soll die neue Bezahlkarte überall dort einsetzbar sein, wo auch Visakarten akzeptiert werden. Optisch unterscheidet sie sich auf den ersten Blick nicht von herkömmlichen Bankkarten. Dieser Ansatz wurde bewusst gewählt, um mögliche Diskriminierung zu vermeiden. Auch in der Nutzung orientiert sich die Karte an bekannten Standards. Laut der BA funktioniert die neue Bezahlkarte wie folgt: „Die Karte kann in zahlreichen Geschäften, Online-Shops und an Geldautomaten genutzt werden. Wie mit einer regulären Bankkarte können Einkäufe bezahlt und Bargeld abgehoben werden.“ Mit der neuen Bezahlkarte sollte sich die Auszahlung für viele Nutzerinnen und Nutzer also künftig einfacher gestalten.
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