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Bürgergeld: Für diese Anliegen müssen Sie nicht ins Jobcenter

Grundsicherung

Bürgergeld: Für diese Anliegen müssen Sie nicht ins Jobcenter

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    Das Jobcenter ist für Bürgergeld-Berechtigte verantwortlich. Aufgesucht werden muss es von den Empfängern aber nur in seltenen Fällen.
    Das Jobcenter ist für Bürgergeld-Berechtigte verantwortlich. Aufgesucht werden muss es von den Empfängern aber nur in seltenen Fällen. Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolbild)

    Für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld sind die Jobcenter die erste Anlaufstelle bei allen Anträgen, Fragen und Problemen. Welches dabei zuständig ist, hängt vom Wohnort ab. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bietet eine Suchfunktion an, mit der die passende Behörde einfach gefunden werden kann. Doch zu welchen Anlässen müssen Bürgergeld-Berechtigte ins Jobcenter? Und welche Angelegenheiten können auch online geregelt werden?

    Muss man für einen Bürgergeld-Antrag ins Jobcenter?

    Wenn Sie arbeitslos werden, sollten Sie sich bereits frühzeitig arbeitslos melden. Laut BA ist das online möglich, sofern Sie die Online-Funktion Ihres Ausweises freigeschaltet haben. Ansonsten kann der Antrag nur im Jobcenter getätigt werden.

    Wer im Zuge der Arbeitslosigkeit in eine Situation gerät, in der er auf die Grundsicherung angewiesen ist, sollte so schnell wie möglich Bürgergeld beantragen. Der Antrag auf Bürgergeld ist online möglich, der Gang ins Jobcenter ist daher zunächst nicht nötig. Stattdessen müssen Sie ein Benutzerkonto auf der Website der BA anlegen. Auf der BA-Website finden Sie in der Folge den Online-Antrag und eine Erklärung mit allen Schritten, die bis zu einem Bürgergeld-Bescheid gegangen werden müssen.

    Nach der Beantragung steht der erste persönliche Besuch an. „Wenn Sie Bürgergeld beantragt haben, lädt Sie Ihr Jobcenter in der Regel zu einem Beratungsgespräch ein. In diesem Termin geht es zum Beispiel darum, wie Ihre berufliche Zukunft aussehen kann und welche Möglichkeiten es für Sie gibt“, erklärt die BA.

    Für welche Angelegenheiten muss man nicht ins Jobcenter?

    Die allermeisten Anliegen rund um das Bürgergeld können mittlerweile auch online geregelt werden. Alle Online-Anlagen zum Bürgergeld stehen Ihnen im Download-Center der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Sie können die Papiere selbst ausdrucken, ausfüllen und an die zuständige Einrichtung schicken oder die Formulare direkt online ausfüllen und abschicken.

    Wenn Sie es wünschen, können Sie jederzeit persönlich im Jobcenter vorstellig werden, Anliegen vor Ort klären und Anträge abgeben. Verpflichtend ist die Anwesenheit nur bei expliziten Einladungen durch die Behörde. Wer derartige Termine sausen lässt, muss mit Sanktionen rechnen, die bei der neuen Grundsicherung, die von der schwarz-roten Koalition ausgearbeitet wird, noch schärfer werden sollen.

    Die Sozialplattform, ein ländergemeinsamer Online-Dienst, legt allen Empfängerinnen und Empfängern von Bürgergeld in einem Ratgeber nahe, vor allem bei eiligen Anträgen und Hilfeersuchen persönlich vorzusprechen. So kann die Dringlichkeit unterstrichen werden. In Notlagen können die Jobcenter Vorschüsse gewähren. Es kommt allerdings auf den Einzelfall an.

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