Menschen können aus den verschiedensten Gründen und ohne, dass sie eine Schuld trifft, in Not geraten. Zum Beispiel verliert man plötzlich den Job, kann aufgrund von Krankheit nicht arbeiten oder die Rente im Alter reicht nicht aus, um sich selbst zu versorgen. Für all diese Fälle gibt es staatliche Sozialleistungen, auf die man sich in solchen Momenten verlassen kann. Neben dem bekannten Bürgergeld gibt es auch die Sozialhilfe. Aber was ist eigentlich der Unterschied bei diesen Leistungen? Und wann kann man was beantragen?
Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Sozialhilfe?
Die Bundesregierung beschreibt die Sozialhilfe als „Auffangnetz“, das vor Armut und sozialer Ausgrenzung schützen soll. Grundsätzlich kann man sagen, dass Menschen dann Sozialhilfe erhalten, wenn sie nicht in der Lage sind zu arbeiten, also nicht erwerbsfähig sind. Laut Gesetz gilt man dann als „nicht erwerbsfähig“, wenn man weniger als drei Stunden täglich einer Tätigkeit nachgehen kann.
Und das ist auch schon der größte Unterschied zwischen der Sozialhilfe und dem Bürgergeld. Das Bürgergeld ist die „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ und richtet sich damit bewusst vorwiegend an Menschen, die erwerbsfähig sind, aber bereits seit über einem Jahr keinen Job finden.
Während die Sozialhilfe lediglich dazu dient, die Existenz abzusichern, verfolgt das Jobcenter mit dem Bürgergeld zusätzlich das Ziel, Bürgergeld-Empfänger auf den Neueinstieg in den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Mit dem Bürgergeld als Leistung gehen also auch Pflichten für den Empfänger einher, zum Beispiel, dass er Bewerbungen schreibt und Maßnahmen wahrnimmt, die zu einer höheren Qualifizierung führen.
Was fällt unter die Sozialhilfe?
Auch wer Bürgergeld bezieht, kann andere zusätzliche Leistungen bekommen. Sozialhilfe ist aber nicht gleich Sozialhilfe. Sie umfasst verschiedene Hilfen, die die Existenz absichern, nämlich:
- Hilfe zum Lebensunterhalt,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- Hilfen zur Gesundheit,
- Hilfe zur Pflege,
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und
- Hilfe in anderen Lebenslagen.
Die wichtigsten Hilfen, die in die Sozialhilfe fallen, sind laut Bundesregierung die „Hilfe zum Lebensunterhalt“ und die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“. Für beide Unterstützungsarten gilt, dass man Anspruch hat, wenn man:
- aus gesundheitlichen Gründen keiner Arbeit nachgehen kann oder das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und
- den Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann und
- keine ausreichenden Leistungen aus Versicherungs- oder Versorgungssystemen kommt und
- keine Angehörigen hat, die für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen können.
Der große Unterschied zwischen den beiden Hilfen ist, dass die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ dauerhaft gezahlt wird, während die „Hilfe zum Lebensunterhalt“ zur Überbrückung dient. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn man nur für begrenzte Zeit erwerbsunfähig ist oder man voraussichtlich länger als sechs Monate stationär in einer Klinik untergebracht ist.
Wie viel Sozialhilfe man erhält, ist übrigens genau wie beim Bürgergeld über sogenannte Regelbedarfe geregelt. Diese beruhen auf Grundlage der durchschnittlichen Preis- und Nettolohnentwicklung und werden jährlich angepasst.
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