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Start für die neue Grundsicherung: Wann wird das Bürgergeld abgeschafft?

Neue Grundsicherung

Start für die neue Grundsicherung: Wann wird das Bürgergeld abgeschafft?

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    Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) haben im Oktober 2025 nach einem Koalitionsausschuss die Reform des Bürgergeldes angekündigt.
    Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) haben im Oktober 2025 nach einem Koalitionsausschuss die Reform des Bürgergeldes angekündigt. Foto: Kay Nietfeld, dpa (Archivbild)

    Der Weg für die neue Grundsicherung ist frei: Das Kabinett hat am 17. Dezember 2025 eine Bürgergeldreform beschlossen. Damit ist klar, dass sich Empfängerinnen und Empfänger der Leistung auf strengere Regelungen und vor allem schärfere Sanktionen einstellen müssen. Es stellt sich allerdings noch die Frage: Wann geht das Bürgergeld in eine neue Grundsicherung über?

    Wann wird das Bürgergeld abgeschafft?

    Im Januar 2023 löste das Bürgergeldgesetz des damaligen Arbeitsministers Hubertus Heil Hartz IV ab, informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Zu den Empfängern von Bürgergeld gehören unter anderem viele Alleinerziehende und erwerbsfähige Personen, die derzeit keine Arbeit haben oder an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen. Auch Personen, die trotz Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt nicht vollständig decken können, beziehen Bürgergeld als ergänzende Leistung.

    Nach langen Verhandlungen haben sich CDU/CSU und SPD im Oktober 2025 auf eine umfassende Reform des Bürgergelds verständigt. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte im ARD-Interview, Ziel der Reform sei es, die Eigenverantwortung von Arbeitssuchenden zu stärken. „Wir werden die Mitwirkungspflichten deutlich verstärken, wir werden auch die Sanktionsmöglichkeiten deutlich erhöhen“, betonte Merz. Am 17. Dezember wurde die Reform schließlich durch das Kabinett beschlossen.

    Die neue Grundsicherung soll im Sommer 2026 in Kraft treten. Laut ZDF heute sollen zum 1. Juli 2026 die schärferen Sanktionen gelten. Weitere Änderungen sollen nachgezogen werden.

    Neue Grundsicherung statt Bürgergeld: Was ändert sich?

    Auch der Name der Leistung wird geändert: Statt „Bürgergeld“ soll sie künftig „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ heißen. Mit der Umbenennung gehen zugleich strengere Regelungen einher. Rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland, die laut Statistischem Bundesamt derzeit Bürgergeld beziehen, müssen sich auf schärfere Vorgaben und mehr Mitwirkungspflichten einstellen.

    Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) stellte nach dem Koalitionsausschuss vom 9. Oktober 2025 klar: „Wer nicht mitmacht, wird es schwer haben. Wir verschärfen die Sanktionen bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist“, so Bas laut WDR.
    Was sich durch die Reform konkret ändert, geht aus den Beschlüssen des Koalitionsausschusses hervor. Ein Beispiel ist der Umgang mit versäumten Terminen im Jobcenter:

    • Wer einen ersten Termin nicht wahrnimmt, erhält eine zweite Einladung.
    • Bleibt auch dieser Termin ungenutzt, droht eine Leistungskürzung um 30 Prozent.
    • Wird ein dritter Termin versäumt, kann das Bürgergeld vorübergehend vollständig gestrichen werden – auch die Unterstützung für Unterkunft und Heizung kann entfallen.

    Ob die letzte Forderung wirklich umzusetzen ist, bleibt vorerst offen: Denn bislang ist diese radikale Form der Sanktionierung gesetzlich ausgeschlossen und gilt als verfassungswidrig. Formuliert wird das durch ein Urteil am Bundesverfassungsgericht von 2019. Das lautete: Eine komplette Auslassung der finanziellen Unterstützung für bedürftige Menschen in Deutschland ist nicht rechtens.

    Im Vergleich dazu sind die aktuellen Regelungen deutlich milder: Laut dem Sozialverband Deutschland wird bei der ersten Pflichtverletzung das Bürgergeld um zehn Prozent für einen Monat gekürzt, bei der zweiten um 20 Prozent für zwei Monate, bei der dritten um 30 Prozent für drei Monate.

    Doch die Reform betrifft nicht nur Sanktionen: Auch die Vermögensregeln werden deutlich strenger. Das bisherige Schonvermögen entfällt. Künftig sollen Vermögensfreigrenzen stärker an die „tatsächliche Lebensleistung“ der Antragstellenden gekoppelt werden. Zudem wird die bisher geltende Karenzzeit von zwölf Monaten, in der das eigene Vermögen nicht angerechnet wurde, abgeschafft.

    Eine Änderung der Regelsatzhöhe ist im Rahmen der Reform zunächst nicht vorgesehen. Jedoch haben Bundeskabinett und Bundesrat eine erneute Nullrunde für 2026 beschlossen: Das heißt, der Regelsatz wird auch nicht erhöht.

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