Die geplante Bürgergeldreform der Bundesregierung sieht eine deutliche Verschärfung der möglichen Sanktionen für Leistungsempfänger der neuen Grundsicherung vor. Wer mehrfach Termine im Jobcenter versäumt, riskiert dann den Entzug sämtlicher Leistungen. Doch bereits heute stehen den Jobcentern verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um Bürgergeldzahlungen nicht nur zu kürzen, sondern für kurze Zeit sogar vollständig auszusetzen. Sozialverbände schlagen Alarm und warnen vor gravierenden Folgen für die Betroffenen.
Bürgergeld gestrichen: Wie können Jobcenter die Leistung schon jetzt komplett einstellen?
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 gilt die vollständige Streichung der finanziellen Unterstützung für bedürftige Menschen in Deutschland als nicht rechtens, da sie das Existenzminimum der betroffenen Personen bedroht. Allerdings führte die frühere Ampel-Regierung zum 28. März 2024 mit dem Absatz 7 des § 31a SGB II eine Gesetzesänderung ein, nach der der Regelbedarf im Bürgergeld für eine Dauer von bis zu zwei Monaten komplett gestrichen werden kann. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Leistungsempfänger sich dauerhaft weigert, eine angebotene, zumutbare Erwerbsarbeit aufzunehmen.
Neben dieser Regelung steht Jobcenter-Mitarbeitern noch ein weiteres Werkzeug zur Verfügung, mit dem sie die Bürgergeldzahlungen bereits heute auf legalem Weg komplett streichen können: die vorläufige Zahlungseinstellung. Nach § 331 SGB III können laufende Leistungen im Bürgergeld kurzzeitig eingestellt werden, wenn Tatsachen bekannt werden, die den Leistungsanspruch vorübergehend oder auf Dauer zunichtemachen, und damit der Bewilligungsbescheid auch für die Vergangenheit aufzuheben wäre.
Das Jobcenter ist in diesem Fall gesetzlich verpflichtet, Betroffene unverzüglich über die Zahlungseinstellung zu informieren und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Dauer der vorläufigen Zahlungseinstellung ist auf zwei Monate begrenzt. Nach Ablauf dieser Frist muss die Behörde entweder den Bewilligungsbescheid formell aufheben oder die ausgesetzte Leistung nachzahlen, wenn der betroffene Empfänger die Ursachen für die Zahlungseinstellung beheben konnte.
Wann droht eine vorläufige Zahlungseinstellung beim Bürgergeld?
In einer Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) unter Jobcenter-Mitarbeitern vom September 2025 gaben 60 Prozent an, dass sie vorläufige Zahlungseinstellungen als eine unbürokratische Version der vollständigen Leistungskürzung ansehen. Die Mitarbeiter greifen laut den Umfrageergebnissen insbesondere dann auf diese Maßnahme zurück, wenn ihnen Informationen zum Einkommen und sonstigen Sachverhalten wie der Wohnsituation eines Leistungsbeziehenden fehlen, Bürgergeldempfänger nicht erreichbar sind oder Termine im Jobcenter nicht wahrnehmen.
Vor allem der letztgenannte Grund werde von den Behörden häufig zum Anlass für vorübergehende Zahlungseinstellungen genommen, erklärt Sozialrecht-Referent und Vorsitzender des Wuppertaler Erwerbslosen- und Sozialhilfevereins Tacheles, Harald Thomé, in der Frankfurter Rundschau: „Immer wieder passiert es, dass Jobcenter nach nicht eingehaltenen Terminen zu der Schlussfolgerung kommen, die leistungsbeziehende Person sei nicht ortsanwesend oder würde nicht mehr am Ort wohnen, weshalb sie eine vorläufige Zahlungseinstellung vornehmen.“
Kritik an Bürgergeld-Einstellungen: Sozialverbände warnen vor „verheerenden Folgen“ für Empfänger
Thomé stellt im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau das Vorgehen der Jobcenter infrage. Dabei stört sich der Sozialrecht-Referent insbesondere daran, dass Sachbearbeiter frei interpretieren könnten, ab wann eine Person als nicht erreichbar gelte. Häufig würden sie die angebliche Nichterreichbarkeit eines Bürgergeldempfängers lediglich als Vorwand anführen, um die Leistung vorübergehend aussetzen zu können. Mit der vorläufigen Zahlungseinstellung habe man laut Thomé ein rechtswidriges und existenzgefährdendes Sanktionsinstrument geschaffen.
Auch Helena Steinhaus, Gründerin des Vereins Sanktionsfrei, übt in der Frankfurter Rundschau Kritik an dieser Praxis. Ihre Mitarbeiter unterstützen Bürgergeldempfänger, die von Leistungskürzungen betroffen sind, und beobachten laut Steinhaus in den vergangenen Jahren vermehrt Fälle von Zahlungseinstellungen. Diese würden von den Jobcentern in der Regel sehr kurzfristig angekündigt. „Die Folgen sind verheerend. Fast niemand der Betroffenen hat Rücklagen, um die laufenden Rechnungen zu zahlen“, prangert Steinhaus an. Viele hätten in dieser Situation große Mühe, ausreichend Geld für Lebensmittel und Miete aufzubringen. Häufig seien Haushalte mit Kindern betroffen.
Zu einer ganz anderen Einschätzung kommt ein in der Frankfurter Rundschau zitierter Sprecher der Berliner Jobcenter. Es gehe den Behördenmitarbeitern prinzipiell nicht darum, Bürgergeldempfänger zu bestrafen, sondern mit ihnen in Kontakt zu treten, wie er gegenüber der Zeitung betont. Leistungskürzungen seien dabei „immer der letzte Schritt“. Vorläufige Zahlungseinstellungen würden im Einzelfall eingesetzt, um etwa bei „wiederholten Meldeversäumnissen und zum Beispiel Rückläufern der Post“ zu ermitteln, ob die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld noch gegeben seien. Um die Leistungsauszahlung wieder fortzuführen, brauche es meist nicht mehr als „ein klärendes Gespräch im Jobcenter“, erläutert der Sprecher.
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