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ALG 1: Durch ein Jobrad kann das Arbeitslosengeld sinken

ALG 1

ALG 1: Durch ein Jobrad kann das Arbeitslosengeld sinken

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    Mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren, hat viele Vorteile. Ein Fahrrad dafür zu leasen, könnte aber eine schlechte finanzielle Entscheidung sein.
    Mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren, hat viele Vorteile. Ein Fahrrad dafür zu leasen, könnte aber eine schlechte finanzielle Entscheidung sein. Foto: Tobias Hase, dpa (Symbolbild)

    Das Fahrrad für den Weg zur Arbeit zu nehmen, ist gut für Umwelt und Gesundheit. Wer aber keine alte Klapperkiste Secondhand kaufen will, muss für ein hochwertiges neues Fahrrad ziemlich viel Geld in die Hand nehmen. Deshalb scheinen Fahrradleasing-Angebote wie jobrad.org immer beliebter zu werden, bei denen man sich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ein Rad bei der Firma leiht. In der letzten Zeit standen solche Angebote allerdings immer wieder in der Kritik. Was Fahrradleasing ist, wie es funktioniert und welche Auswirkungen es auf das Arbeitslosengeld hat, erfahren Sie hier.

    Fahrrad-Leasing: Was genau ist ein Jobrad?

    „Jobrad“ und Co. sind Fahrrad-Leasing-Angebote für den geschäftlichen Gebrauch. Also, um den Arbeitsweg zurückzulegen. Das Ganze funktioniert laut dem Finanzratgeber finanztip.de so: Ein Unternehmen mietet ein Dienstrad und stellt es einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter per Überlassungsvertrag zur Verfügung. Möchte die oder der Angestellte das Rad auch privat nutzen, muss sie oder er sich finanziell an den Kosten beteiligen. Im Falle von „Jobrad“ und ähnlichen Angeboten heißt das: Ein Teil des Bruttogehalts wird monatlich für die Leasingrate und die Versicherungsprämie für das Fahrrad einbehalten. In der Regel dauern solche Fahrrad-Leasingverträge drei Jahre und beinhalten einen Versicherungsschutz. Zur Gehaltsumwandlung kommt außerdem für die private Nutzung noch ein geldwerter Vorteil von 0,25 Prozent des Listenpreises für das Rad hinzu.

    Arbeitslosengeld: Wie wirkt sich Jobrad auf die Höhe aus?

    Für viele Arbeitnehmende klingt das Fahrrad-Leasing-Angebot auf den ersten Blick wie eine preiswerte Lösung. Gewerkschaften und Verbände, wie Verdi, warnen allerdings: „Es rechnet sich dennoch in der Regel nur für die Arbeitgeber, die Beschäftigten zahlen meist drauf.“ Der Grund: Das Ganze funktioniert über Entgeltumwandlung. Das ist eigentlich eine staatlich geförderte Art der betrieblichen Altersvorsorge. Wenn Arbeitnehmende es verlangen, muss die Firma einen Teil des Arbeitsentgelts für die betriebliche Altersvorsorge verwenden. Bei den Leasing-Angeboten ist es aber so, dass dieser Teil des Gehalts stattdessen in die monatliche Leasingrate umgewandelt wird, erklärt Verdi.

    Kurzfristig scheint das Fahrrad-Leasing für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein guter Deal zu sein. Langfristig zahlt man allerdings weniger in die Altersvorsorge und in die Arbeitslosenversicherung ein und die potenzielle Gesamtsumme des Arbeitslosengeldes sinkt im Fall einer unerwarteten Entlassung. Denn: Das Arbeitslosengeld I beträgt im Normalfall 60 oder 67 Prozent des Nettoendgehalts, wie die Bundesagentur für Arbeit schreibt. Langfristig hat das Fahrrad-Leasing deshalb eher Nachteile, schreiben Beamtenbund und Tarifunion. Arbeitgeber haben dagegen einen klaren Vorteil: Sie sparen bei den Beiträgen zur Sozialversicherung.

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